Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Montag den 16. Januar 1843. 
. Inhalt. 
Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Apotheke-Berechtigungen. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung in Betreff einer neuen Ausgabe des Hof- und 
Staats-Handbuchs. — Bekanntmachung, den Stand der Staatsschuld hinsschtlich des Zinsverhältnisses betreffend. 
Widerruflich angestellte Diener. . 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
betreffend die Apotheke-Berechtigungen. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In Hinsicht auf die Verleihung der Befugniß zum Apotheker-Gewerbe und die Wir- 
kungen dieser Befugniß verordnen und verfügen Wir, nach Anbörung Unseres Geheimen- 
Raths, wie folgt: 
K I. 
Die Concession zu Errichtung einer Apotheke wird nur als persönliche Befug- 
niß an einen von der zuständigen Staats-Behörde nach vorgängiger Prüfung zu selbstständi- 
ger Führung einer Apotheke für befähigt erkannten Candidaten verliehen.
	        
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