Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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19. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Samstag den 22. April 1843. 
Inhalt. !*½m“ 
Königliche Dekrete. Gesetz, betresfend den Bau von Eisenbahnen. Koönigliche Verordnung, betreffend vie 
Amtsantritts-Kosten ver evangelischen Dekane, Pfarrer und Helfer. Orvens-Verleihungen. — Dientt.Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung deo Ergebnisses der niederen Dienstprüfung im 
Departement der Jusiz. Bekanntmachung, betreffend die Eröffnung ver pollzeilichen Beschäftigungsanstalten 
für Manner zu Vaihingen und Nottenburg. — Bestimmung der Stationsentfernung zwischen Schonmünzach 
und Gernebach. 
Dienst-Erledigung. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Gesetz, 
betreffend den Bau von Eisenbahnen. 
Wil helm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In Betreff des Baues von Eisenbahnen im Königreich verordnen und verfügen Wir, 
nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen 
Stände, wie folgt: 
Art. 1. 
Es werden auf Staatskosten Eisenbahnen erbaut, welche den Mittelpunkt des Landes, 
Stuttgart und Cannstatt, auf der einen Seite durch das Filsthal mit Ulm, Biberach, Ra- 
vensburg und Friedrichshafen, auf der andern Seite mit der westlichen Landesgrenze, so wie 
in nördlicher Richtung mit Heilbronn verbinden.
	        
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