Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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5) Die Bewerber um die Amts-Notariate zweiter Classe, Dettingen, Oberamts 
Urach, mit 500 fl. Gehalt, und 240 fl. Canzlei= und Reisekosten-Beitrag; sodann Schwen- 
ningen, Oberamts Rottweil, mit 300 fl. Gehalt und 200 fl. Canzlei= und Reisekosten- 
Beitrag, werden aufgefordert, binnen drei Wochen bei dem K. Gerichtshof in Tübingen vor- 
schriftmäßig sich zu melden. 
4) Die Bewerber um die bei der Finanzkammer des Jarxtkreises erle- 
digte Sekretärsstelle, mit welcher die Besoldung von 800 fl. verbunden ist, haben sich binnen 
vier Wochen bei der gevachten Finanzkammer vorschriftmäßig zu melden. 
Es wird besetzt werden: 
5) die erledigte katholische Pfarrei Grünkraut, Oberamts und Oekanats Ravens- 
burg. Dieselbe hat 760 Pfarrgenossen, in zahlreichen Parzellen zerstreut, und erträgt ans 
eigenen Gütern, Gebühren und bauptsächlich Besoldungen, ein beständiges Einkommen von 
666 fl. Hinsichtlich der Kirche daselbst steht ein von der K. Finanzverwaltung vorzunehmender 
Neubau bevor. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem K. katbolischen Kir- 
chenrathe zu melden. 
Ferner wird besetzt werden: 
6) die katholische Stadtkaplanei zum beiligen Lorenz zu Rotten burg am Neckar, 
zugleich Domkaplanei, deren Ertrag an eigenen Gütern, Gefällen, Capitalien und Besoldung 
an baarem Gelde sich auf 817 fl. belauft, und welcher die Beihülfe in der Pastoration an 
der Dom= und Stadtpfarrkirche in Rottenburg obliegt; auch wird mit derselben das Amt eines 
Vorstehers der geistlichen Correktions-Anstalt verbunden werden. Da die Wiederbesetzung der 
Caplanei in vorliegendem Falle dem Landes-Bischof zusteht, so haben sich die Bewerber bei 
demselben binnen vier Wochen vorschriftmäßig zu melden. 
7) Durch den Tod des Reallehrers Grieb in Reutlingen ist die Hauptlehrerstelle 
an der zweiten Realklasse daselbst in Erledigung gekommen. Mit derselben ist die Obliegen- 
beit, in 50 wöchentlichen Stunden Unterricht in den gewöhnlichen Realfächern, bauptsächlich 
im Französischen, der Geschichte, Geographie und in der Kalligraphie theils an der zweiten 
Realklasse für 10——12jährige Schüler, theils an der dritten Realklasse für 12—14 jährige 
Schüler zu ertheilen, und ein Gehalt von 600 fl., nebst 70 fl. für Hauemiethe verbunden. 
Die befähigten Bewerber um diese Stelle haben sich innerhalb drei Wochen vorschristmäßig 
bei dem K. Studienrathe zu melden. «
	        
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