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VII. Zum Studium der Realien.
Schäffer, Johann Georg, Sohn des Bäckermeisters in Reutlingen.
Stuttgart den 22. März 1845. Knapp.
Dienst-Erledigungen.
1) Es ist eine bei dem evangelischen Consistorium und bei dem Studienrath
bestehende Ratbsstelle zu besetzen. Die besondere Geschäftsaufgabe bei dem Studienrathe
besteht in dem Vortrag im Fache des gelehrten Schulwesens. Die Bewerber haben ihre
rhhismaßigen Meldungen binnen drei Wochen bei dem evangelischen Consistorium ein-
zureichen.
2) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Hüttenverwalters zu Friedrichsthal,
mit welcher ein Gehalt von 1600 fl. verbunden ist, werden aufgefordert, bei dem K. Berg-
rathe binnen drei Wochen vorschriftmäßig sich zu melden.
3) Die befähigten Bewerber um die erledigte Stelle eines Professors am K. evange-
lischen Seminar in Maulbronn, mit welcher die Obliegenheit zu 10—12 öffentlichen
Lehrstunden und zur Tbeilnahme an der allgemeinen und besondern Leitung der Zöglinge,
und ein jährliches Einkommen von 1225 fl. nebst Amtswohnung verbunden ist, haben sich
innerhalb drei Wochen bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden.
4) Die Bewerber um die Pfarrei Holzkirch, Dekanats Ulm, welche mit Einschluß
des mit eigener Schule versehenen Filials Braitingen 440 Kirchengenossen zählt, haben sich
binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Das
Einkommen dieser Stelle, bei welchem die Verwandlung der ungeeigneten Theile, nebst den
hierzu führenden Anordnungen, gegenüber von dem künftigen Pfarrer vorbehalten wird, ist
nach Abzug von 40 fl. für den Besoldungs-Verbesserungsfonds zu 944 fl. in Preisen des
Sportelgesetzes berechnet.
5) Die wieder zu besetzende katholische Pfarrei Allmendingen, Oberamts und De-
kanats Ehingen, begreift im Pfarrort und in zwei nahe gelegenen Filial-Weilern 905 Pfarr-
genossen, und gewährt von eigenen Gütern, Zehenten, Eruchaefällen, Kpitalhinsen, Besol-
dungen und gestifteten Gebühren ein beständiges Einkommen von 903 fl. Die Bewerber
haben sich innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig bei dem katholischen Kirchenrath zu melden.
6) In der Oberamtsstadt Wangen ist die neu errichtete Stelle eines Reallehrers zu
besetzen, womit die Verpflichtung zu wochentlichen 30 Unterrichtsstunden und eine Besoldung
von 600 fl. nebst freier Wohnung verbunden ist. Die Bewerber haben sich binnen vier
Wochen bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden.
7) Die Bewerber um die neu errichtete Stelle eines Reallehrers in der Stadt Buchau,
mit welcher bei einer Verpflichtung zu 32 wöchentlichen Stunden an der Real= und sonn-
täglichen Gewerbsschule ein Einkommen von 600 fl. und 50 fl. Hausmiethe-Entschädigung
verbunden ist, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Studienrath vorschriftmäßig
zu melden.
Gedruckt bei G. Hasselbrink.