Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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erfolgter Zulassung zu derselben ihre Probearbeiten rechtzeitig übergeben haben, werden hie- 
mit benachrichtigt, daß ihre Prüfung demnächst bei der Justiz-Prüfungs-Commission in drei 
Abtheilungen vorgenommen werden wird. 
Die erste Abtheilung besteht aus den Referendären: 
Ammen, 
v. Forstner, 
Freisleben, 
Göhrum, 
Hörner, 
Klett; 
die zweite Abtheilung aus den Referendären: 
Belser, 
Binder, 
Gerold, 
Geßler, 
Lamparter, 
Weiß; 
die dritte Abtheilung aus den Referendären: 
Hallberger, 
v. Hayn, 
Laderer, 
Osiander. 
Die Candidaten der ersten Abtheilung haben 
Freitag den 2. Mai v. J., 
diesenigen der zweiten Abtheilung 
Freitag den 9. desselben Monats, 
und diejenigen der dritten Abtheilung 
Freitag den 16. desselben Monats 
in Stuttgart sich einzufinden und beziehungsweise an den bezeichneten Tagen, Nachmittags 
zwischen 3 und 5 Uhr, auf der Kanzlei des Ober-Tribunals sich zu melden, um daselbst 
die weitere Anweisung zu empfangen. 
Stuttgart den 17. April 1845. Prieser.
	        
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