Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Bei der land= und forstwirthschaftlichen Lehranstalt in Hohenheim ist die Stelle 
des zweiten Professors der Landwirthschaft mit einem Gehalte von 1000 fl. neben freier 
Wobhnung, und mit der Obliegenheit, wöchentlich 10 Stunden Vortrag zu halten, erledigt. 
Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen, unter Nachweisung ihrer Befähigung, bei 
der Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins zu melden. 
2) Die Bewerber um das erledigte in der zweiten Besoldungsklasse stehende Cameral= 
amt Heiligkreuzthal haben sich innerhalb vier Wochen bei der Finanzkammer des 
Donaukreises vorschriftmäßig zu melden. , 
3) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Laichingen, Dekanats Münsingen, 
welche 2040 Kirchengenossen zählt und mit einem auf 1258 fl. in Preisen des Sportelge- 
setzes berechneten verwandelten Einkommen verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei 
dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
4) Die Bewerber um die wieder zu besetzende katholische Kaplaneistelle in der König— 
lichen Residenzstadt Stuttgart, mit welcher neben freier Amtswohnung, deren Räumlich- 
keit jedoch die Führung einer eigenen Haushaltung zur Zeit nicht wünschenswerth macht, 
ein beständiges Einkommen an Kapitalzinsen und Besolbungen von 892 fl. mit Innbegriff 
der Belohnung für die Ertheilung des Religions-Unterrichts an drei Lehranstalten, verbun- 
den ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrathe vorschriftmäßig zu 
melden. 
5) Die Bewerber um das Revier Schrotzberg zweiter Classe, im Mergentheimer 
Forst, haben sich bei der Finanzkammer in Ellwangen innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig 
zu melden. 
6) Die Bewerber um die bei der Finanzkammer des Jartkreises erle- 
digte Revisorsstelle, mit welcher eine Besoldung von 800 fl. verbunden ist, werden aufgefor- 
dert, innerhalb vier Wochen bei der gedachten Finanzkammer vorschriftmäßig sich zu melden. 
7) Die Bewerber um die bei dem Finanz-Ministerium erledigte Kanzlisten- 
stelle, mit welcher eine Besoldung von 700 fl. verbunden ist, haben sich innerhalb drei Wo- 
chen bei dem Finanz-Ministerium vorschriftmäßig zu melden.
	        
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