Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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8) Die Bewerber um die erledigte Gerichts-Aktuarsstelle in Reutlingen haben 
sich innerhalb vierzehen Tagen bei dem K. Gerichtshofe in Tübingen zu melden. 
9 Die Bewerber um die erledigte Umgelds-Commissärsstelle zu Riedlingen, mit 
welcher der Gehalt zweiter Classe von 500 fl., neben den gesetzlichen Gebühren (Reg. Blatt 
von 1836, S. 537), verbunden ist, haben sch innerhalb vier Wechen bei dem Steuer- 
Collegium vorschriftmäßig zu melden.
	        
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