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in der Maße festgesetzt worden, daß die ungehorsam Abwesenden und die wegen Berufs
Zurückgestellten, deßgleichen die vor dem Eintritt in das militärpflichtige Alter freiwillig in's
Militär Getretenen, insofern sie die Aushebung trifft, als gestellt in die Rekrutenzahl ein-
gerechnet werden.
Unsere Ministerien des Innern und des Kriegswesens sind beauftragt, in Gemäßheit
des Gesetzes vom 22. Mai 1843 über die Verpflichtung zum Kriegsdienste das Weitere
hiernach anzuordnen.
Gegeben, Stuttgart den 20. April 1845.
Wilhelm.
Der Minister des Innern:
Schlayer.
Der Kriegs-Minister:
Graf v. Sontheim. Auf Befebl des Königs,
der Staats-Sekretär:
Goes.
:B) Ordens-Verleihung.
Seine Königliche Majestät haben dem am 21. v. M. aus seinem Dienste
getretenen und in Ruhestand versetzten Stadtschultheißen Wolbach in Ulm, in gnädiger
Anerkennung seiner treuen Dienstleistungen, das Ritterkreuz des Ordens vder Württember-
gischen Krone gnädigst zu verleihen geruht.
* 0) Dienst-Nachrichten.
Seine Königliche Majestät haben vurch böchste Entschließung vom 21. v. M.
auf die erledigte Buchhaltersstelle bei dem Cameralamt Ulm den Cameralamts-Buchhalter
Brachold in Waldsee, seinem Ansuchen gemäß, versetzt, und
die hiedurch erledigte Buchhaltersstelle bei dem Cameralamt Waldsee dem provisorischen
Cameralamts-Buchhalter Heyd in Hirsau, ferner
die erledigte Buchhaltersstelle bei dem Cameralamt Gaildorf dem provisorischen Came-
ralamts-Buchhalter Weinschenk in Blaubeuren gnädigst übertragen.
Sodann wurde vermöge höchster Entschließung von demselben Tage auf die Revier-
förstersstelle zu Nattheim, Forsts Heidenheim, der Revierförster Oelmaier in Schwann,
Forsts Neuenbürg, versetzt, und