Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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ee) Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß einer ersten Staatsprüfung in der Mediein 
und höheren Chirurgie. 
In Folge der am 4. laufenden Monats und den folgenden Tagen abgehaltenen ersten 
Staatsprüfung in der Medicin und höheren Chirurgie sind nachstehende Candidaten für 
befähigt erkannt und für berechtigt erklärt worden, nach vorheriger einjähriger praktischer 
Vorbereitungszeit sich zur zweiten Staatsprüfung zu melden: 
a) in der Mediein und höheren Wundarzneikunde: 
Johann Wilhelm Lotterer, von Ehningen, Oberamts Reutlingen. 
Mar Merkle, von Wiblingen, 
Carl Georg Palm, von Ulm; 
) in der Medicin: 
Friedrich Wilhelm Friz, von Fellbach, Oberamts Cannstatt, 
Hermann Stotz, von Ulm; 
J0) in der höheren Wundarzneikunde: 
Otto Bandtel, von Vaihingen, 
Friedrich Lamparter, von Reutlingen, 
Dr. Müller, von Rothenberg, Oberamts Cannstatt, 
Joseph Uhl, von Oberschneidheim, Oberamts Ellwangen. 
Stuttgart den 30. April 1845. Schlayer. 
ß0) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministerium. 
Bekanmmachung, betreffend den Stras-Nachlaß für die vom 1. Januar bis 31. März 1845 
in den Staats-Waldungen begangenen Holzsrevel. 
Vermöge höchster Entschließung vom 30. April d. J. haben Seine Königliche 
Majestät in Berücksichtigung der Noth, welche die Strenge und ungewöhnlich lange Dauer 
des letztverflossenen Winters und die Erschöpfung der Holzvorräthe für die ärmere Klasse 
der Staats-Angehörigen herbeigeführt hat, zu verfügen gnädigst geruht, daß für alle zur 
Abrügung der Forstämter und Finanzkammern geeigneten Holzfrevel, welche innerhalb des
	        
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