167
c) zu Unterstützung wahrhaft bedürftiger, dem katholischen geistlichen Stande sich
widmenden Zöglinge der lateinischen Lehranstalt in Rottenburg in Anschaffung
von Schulbüchern und anderem Schulbedarf 1000 fl.
d) zum Besten der Weggenthal-Kirche an die dortige Kirchenfabrik 200 fl.
Hiebei hat übrigens der Stifter die Bestimmung getroffen, daß die Zinsen aus den
zu 2) a. b. gestifteten Kapitalien bis zu seinem Ableben an ihn selbst entrichtet, und erst
nach seinem Tode die Stiftungszwecke erfüllt werden sollen.
II. Für die Gemeinde Kiebingen, Oberamts Rottenburg:
1) Zu Unterstützung wahrhaft dürftiger Hausarmen 3000 fl.
2) Zu Anschaffung von Schulbüchern und andern Schulrequisiten für würdige, arme
Werktagsschüler 600 fl.
Die zu II. 1) genannte Stiftung tritt ebenfalls erst nach dem Tode des Stifters in
Wirksamkeit, indem zu seinen Lebzeiten die Zinsen des gestifteten Kapitals an ihn zu ent-
richten find. ·
Diese bedeutenden, milden Stiftungen werden hiemit zur ehrenden Anerkennung öffent-
lich bekannt gemacht.
Reutlingen den 17. April 1845. Schumm.
3. Der Regierung des Donaukreises.
Bekanntmachung des Ergebnisses der niederen Dienstprüfung im Departement des Innern.
Bei der am 3. d. M. von der Prüfungs-Commission der K. Regierung des Donau-
Kreises vorgenommenen niederen Dienstprüfung im Departement des Innern sind nachbenannte
Candidaten zur Bewerbung und Uebernahme der im §. 7 der K. Verordnung vom 10. Fe-
bruar 1837 bezeichneten Stellen dieses Departements für befähigt erklärt worden:
1) Jakob Boßler, von Münsingen.
2) Rudolph Faul, von Ulm.
3) Aloys Geyer, von Ehingen.
4) Johann Haueisen, von Münfingen.
5) Wilhelm Friedrich Haußmann, Stadtpfleger von Weilheim a. T.
6) Johann Keller, von Leutkirch.
7) Philipp Looser, von Großgartach, Oberamts Heilbronn.
8)) Johann Baptist Mack, von Schelklingen, Oberamts Blaubeuren.