Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

171 
X 21. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Dienstag den 20. Mai 1845. i 
· Inhalt. 
Königl. Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Aufnahme eines Staatsanlehens von 
sieben Millionen Gulden. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keinc. 
II. Verfügungen der Departements. 
Bekanntmachung, betreffend die Aufnahme eines Staatsanlehens von sieben Millionen Gulden. 
Die württembergischen Stände, unter deren Gewährleistung und Verwaltung die Staats- 
schuld nach den . 119 und 120 der Verfassungs-Urkunde gestellt ist, haben beschlossen, 
ein zu 31 vom Hundert verzinsliches Anlehen von sieben Millionen Gulden im 24) fl. 
Fuß im Wege der Submission aufzunehmen, und dieser Beschluß hat, mit seinen nachfol- 
genden näheren Bestimmungen, die Genehmigung der die Oberaussicht führenden K. Staats- 
Regierung erhalten: 
1) Für die Summe von sieben Millionen Gulden sollen Schulrverschreibungen, nach 
der Wahl des Darleihers auf Inhaber oder auf Namen lautend, im Betrag von 100, 
300, 500 und 1000 fl. ausgestellt werden. Die Verzinsung geschieht halbjährlich. 
2) Die Schuldverschreibungen auf Inhaber werden mit Coupons nebst Talon versehen, 
und es können die Zinse in Stuttgart bei der Stagtsschulden-Zahlungskasse, oder an einigen
	        
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