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2. Der Regierung des Schwarzwaldkreises.
Bekanntmachung des Ergebnisses einer niederen Dienstprüfung im Departement des Innern.
Bei der am 5., 6. und 8. d. M. bei der Regierung des Schwarzwaldkreises vorge-
nommenen niederen Dienstprüfung im Departement des Innern sind folgende Candidaten
zu Uebernahme der im §. 7 der K. Verordnung vom 10. Februar 1837 bezeichneten Aemter
dieses Departements für befähigt erkannt worden:
1) Franz Beda Franz, von Nottweil.
2) Cpristian Heinrich Hailer, von Horb.
3) Johann Carl Ludwig Christian Ernst Ulrich Kretschmer, von Nottenburg.
4) Gottlieb Sippel, von Schwieberdingen, Oberamts Ludwigsburg.
5) Herrmann Gustav Weismann, von Alpirsbach, Oberamts Oberndorf.
Reutlingen den 14. Mai 1845. Schumm.
3. Der Regierung des Donaukreises.
Bekanntmachung des gerichtlichen Verbots einer Druckschrift.
Nachdem der Criminal-Senat des K. Obertribunals durch Beschluß vom 2. d. . das
Erkenntniß des Criminal-Senats des K. Gerichtshofs für den Donaukreis vom 12. März d
J., wodurch der Absatz der Druckschrift:
„Lobgesänge auf König Ludwig“
unterdrückt, und schon der bloße Verkauf eines jeven Exemplars in das In= oder Ausland
bei der im §. 26 des Preffreiheitsgesetzes angedrohten Strafe verboten worden ist, bestätigt
hat; so wird dieß zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Ulm den 19. Mai 1845. Für den Präsidenten:
v Haas.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erledigte Oberamts-Arztsstelle in Heilbronn, mit welcher
neben einer Pferdsration und einem Schreibmaterialien-Aversum von 20 fl. ein Gehalt von
400 fl. aus der Staatskasse und von 100 fl. aus Körperschaftskassen verbunden ist, werden
aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei der Regierung ves Reckarkreises vorschristmäßig
zu melden.
2) Die Bewerber um die Pfarrei Uhingen, Dekanats Göppingen, welche im Mutter-
orte 984, in neun 1—1 Stunde entfernten Filialien, wovon drei mit eigenen Schülen ver-
sehen find, 825 Kirchengenossen zählt und mit einem auf 1123 fl. berechneten Einkommen,
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