Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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dessen Verwandlung der Oberkirchenbehörde gegenüber von dem künftigen Pfarrer vorbe- 
halten wird, verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consisto= 
rium vorschriftmäßig zu melven. 
3) Die Bewerber um die erledigte mit einem verwandelten Einkommen von 942 fl. 
verbundene Pfarrei Frickenhofen, Dekanats Gaildorf, haben sich innerhalb vier Wochen 
bei dem evangelischen Consistorium vorschristmäßig zu melden. Das Kirchspiel besteht außer 
dem Mutterorte aus 31 eine Viertelstunde bis zwei Stunden davon entfernten Filialien, 
veren zwei eigene Schulen haben, und zählt gegen 1000 Angehörige. 
4) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Beihingen, Dekanats Ludwigsburg, 
welche 837 Kirchengenossen zählt und womit ein in Preisen des Sportelgesetzes aus 854 fl. 
berechnetes Einkommen verbunven ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen 
Consistorium vorschriftmäßig zu melren. 
5) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Hattenhofen, Dekanate Göppingen, 
welche 1148 Kirchengenossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen 
Conststorium vorschriftmäßig zu melden. Das Einkommen dieser Stelle ist nach Abzug 
eines Beitrags von 30 fl. für den Besoldungs-Verbesserungssonds in Preisen des Sportel- 
gesetzes auf 836 fl. berechnet, wobei die Verwandlung der ungeeigneten Einkommenstheile 
und die Anordnung der hiezu dienlichen Maßregeln der Oberkirchenbehörde gegenüber dem 
künftigen Pfarrer vorbehalten wird. 
6) Die katholische Stadtpfarrstelle in Walosee und das damit verbundene Dekanat- 
amt wird wieder besetzt werden. Die Pfarrei zählt in der Stadt, sammt 18 Filialweilern 
und Höfen 2718 Pfarrgenossen und gewährt an Garten-Ertrag, einigen Kleinzehenten, Be- 
soldungen und Gebühren, nach Abzug einer zeitlichen Abgabe von 200 fl. und der Gehalte 
für zwei Vikare mit 800 fl., noch ein beständiges Einkommen von 1445 fl. Die Geistlichen, 
welche sich um viese vereinigte Stelle bewerben wollen, haben ihre Meldungen binnen vier 
Wochen an den katholischen Kirchenrath vorschriftmäßig einzureichen. 
7) Die Bewerber um die Kaplaneistelle in Oedheim, Dekanats und Oberamts Ne- 
ckarsulm, welche ein ständiges Einkommen von 502 fl. an Garten-Ertrag, Grundgefällen, 
Kapitalzinsen, Besoldungen unr gestifteten Gebühren gewährt, werden hiemit aufgefordert, 
sich binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrathe vorschriftmäßig zu melden, wobei 
bemerkt wird, daß der Kaplan neben der Persolvirung der Stiftungemessen verbunden ist, 
sich mit dem Parrer daselbst der vollständigen Pastoration der gesammten Pfarrei, im 
Psarrort sowohl, als in den Filialien, zu unterwerfen.
	        
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