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8) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerlum des Innern.
a) Verleihung eines Erfindungs-Patents an den Posthalter Bareiß auf eine Polirungsmethode
von Tabacksdosen aus Birkenrinde.
Seine Königliche Majestät haben vurch höchste Entschließung vom 21. d. M.
dem Posthalter Bareiß zu Lorch, Oberamts Welzheim, auf die von ihm dargelegte Po-
lirungsmethode von Tabacksdosen aus Birkenrinde das nachgesuchte fünfjaͤhrige Erfindungs-
Patent gnadigst verliehen; was hiedurch, unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der
revidirten Gewerbe-Ordnung, zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den 22. Mai 1845. Schlaper.
d) Verleihung eines Erfindungs-Patents an den Mechanikus Orthlieb auf Abäuderungen
iumin der Construktion der Mahlgänge 2c.
Seine Königliche Majestät haben vurch höchste Entschließung vom 21. d. M.
dem Mechanikus Heinrich Orthlieb zu Wangen, Oberamts Cannstadt, auf die von ihm
vorgelegten Abänderungen in ver Construktion der Mahlgänge rc. das nachgesuchte zehnjäh-
rige Erfindungs-Patent gnädigst verliehen; was hievurch, unter Beziehung auf den siebenten
Abschnitt der revidirten Gewerbeordnung, zur öffentlichen Kenntniß gebracht wirv.
Stuttgart den 22. Mai 1845. Schlaper.
-P) Verleihung eines Einführungs-Patente an die Fabrikbesitzer Meyer und Comp. auf eine
Platinen-Einrichtung an Webstühlen für tricotartige Stoffe.
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 21. d
M. den Fabrikbesitzern Jeremias Meyer und Comp. von Kappel bei Chemnitz im Ks-
nigreich Sachsen auf die von ihnen vorgelegte Platinen-Einrichtung an Webstühlen für
tricotartige Stoffe das nachgesuchte vierjährige Einführungs-Patent gnädigst verliehen; was
biedurch, unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten Gewerbe-Ordnung, zur
öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den 23. Mai 1845. Schlaper.