Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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Abschnittll. 
  
  
  
  
  
fl. kr. 
Uebertrag 843,580 20 
Davon wurden theils baar, theils mittelst Abzugs der gegen die Staats- 
Hauptkasse berechneten Capitalsteuer bezahlt . 807,11413 
AbschnittLundbltebenaufdensoJun11844unbercchtcgtwelchevonden Gläubiger-n 
B. I1. II. 1. nicht erhoben wurden, und sich baar in der Casse befanden. . 36,4667 
—- 843,58020 
Wenn mit dem obigen ganzen Zinsenfonds von 903,34745 
dieses Erforderniß verglichen wird mit 843,580 20 
so ergiebt sich ein Ueberschuß, welcher, dem Art. 3 des Staatsschulden-Statuts 
vom 22. Feb. 1837 gemäß, dem Tilgungsfonds zufloß mit 59,767 fl. 25kr. 
nämlich: 
1) Ueberschuß des Zinsenfonds abzüglich des Erfordernisses 5 
am Anfange des Jahres: 
der Zinsenfonds beträgt für das Jahr 1812 86069,203fl. 10 k. 
das Erforderniß für das laufende Jahr 818.,757 fl. 14kr. 
bleiben noch . 20,44556 
2) Zinsen-Ersparnisse im Laufe des Jahrs durh Capiial- 
Ablösungen vor den Zinsverfall-Terminen und durch 
den Abgang an älteren Zinsen 20,478 fl. 42kr. 
davon gehen aber die nach den Zinsverfall-Terminen 
zu bezahlen gewesenen Stückzinse mit 37,157 fl. 13kr. 
worüber verbleiben 39,3821129 
wie oben —!4 59,7675 
  
  
 
	        
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