Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

W 25. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Wirttemberg. 
  
  
Freitag den 20. Juni 1845. 
Inbalt 
Königliche Dekrete.-K. Verordnung, betrraen * titereimunt der süddeutschen Münz-Vereinsstaaten 
über weitere Ausbildung und Vervollständigung des Münzwesens. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend eine Uebereinkunft der süddeutschen Münz-Vereinsstaaten über weitere Auobildung und 
Vervollständigung des Münzwesens. 
Wilherlm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem die Regierungen der süddeutschen Münz-Vereinsstaaten sich vereinigt haben, 
über weitere Ausbildung und Vervollständigung des süddeutschen Münzwesens in Unterhand= 
lung zu treten und von denselben der von ihren hiezu ernannten Bevollmächtigten unter 
dem 27. März d. J. bierüber geschlossenen Uebereinkunft die Genehmigung ertheilt worden 
ist, auch die hierauf sich beziehenden Ratifikations-Urkunden zu München den 7. d. M. 
gegenseitig ausgewechselt worden sind; so verfügen und verordnen Wir, daß der Inhalt 
dieser Uebereinkunft öffentlich bekannt gemacht werde. 
Stuttgart den 14. Juni 1845. 
Wilheim. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Beroldingen. Auf Befehl des Königs, 
der Staats-Sekretär: 
Goes.
	        
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