Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Assessorsstelle in dem Civil-Senate des K. Gericht 
bofs in Ulm haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Ober-Tribunal zu melden. 
2) Die Bewerber um die durch den Tod des Bau-Inspektors Stock erledigte Bau-In- 
spektorestelle zu Hall, mit welcher eine Besoldung opn 800 fl. verbunden ist, haben sich inner- 
halb vier Wochen bei der Finanzkammer des Jarkkreises vorschriftmäßig zu melden. 
3) Die Bewerber um die erledigte, in der zweiten Besoldungsklasse stehende Revierför- 
stersstelle zu Gründelhart, Forstamts Crailsheim, werden aufgefordert, sich innerhalb vier 
Wochen bei der Finanzkammer des Jartkreises vorschriftmäßig zu melden. " 
4) An der lateinischen Lehranstalt in Gmünd ist die Stelle eines Ober-Präzeptors 
wieder definitiv zu besetzen. Mit dieser Stelle ist eine Besoldung von 800 fl. neben einem 
Antheil am Schulgeld (im Betrage von 65 fl.) und neben freier Wohnung, und die Verpflich- 
tung zu wöchentlich 28 Unterrichtsstunden und zu einem Theil der kirchlichen Geschäfte an der 
zweiten Stadtpfarrkirche verbunden. Die zu Versehung einer Lehrstelle und zu einem katho- 
lischen Kirchenamt befähigten Bewerber haben sich binnen drei Wochen bei dem K. Studien= 
rathe vorschriftmäßig zu melden. 
5) In Gmünd ist eine weitere Reallehrerstelle errichtet, womit die Verpflichtung zu 
wöchentlich 30 Unterrichtsstunden, vornehmlich auch in der französischen Sprache, und eine Be- 
soldung von 700 fl. (jevoch keine freis Wohnung) verbunden ist. Die Bewerber haben sich 
binnen drei Wochen bei dem K. Studienrathe zu melden. 
6) Die Bewerber um die erledigte Buchhaltersstelle bei dem Cameralamte Spaichin- 
gen haben sich binnen drei Wochen bei dem dortigen Cameral-Verwalter vorschriftmäßig zu 
melden. 
7) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Hüttenverwaltungs-Assistenten in Fried- 
richsthal werden aufgefordert, binnen vier Wochen bei dem Bergrath vorschriftmäßig sich 
zu melden.
	        
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