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zirks-Schulaufsehers zu verbinden gedenkt, so haben sich die Bewerber auch über ihre Tüch-
tigkeit zu Besorgung dieses Amts binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrathe
gehörig aus zuweisen. "
5) Die im Regierungsblatt vom 18. April 1844, Nro. 16, ergangene Bekanntmachung,
die Besetzung der katholischen Pfarrei Burgberg, Oberamts Heidenheim und Dekanats
Ulm betreffend, wird zu gleichem Zwecke wiederholt. Dieselbe zählt im Pfarrorte 996 und
mehreren außerordentlichen Filialien 50 Pfarrgenossen und gewährt mit Einschluß #ner aus
dem Interkalarfonds bewilligten Zulage ein in Kapitalzinsen, Besoldungen und Gebühren
bestehendes reines Einkommen von 700 fl. Das Pfarrhaus ist nunmehr ganz neu hergestellt.
Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen vorschriftmäßig bei dem katholischen Kirchen-
rathe zu melden.
6) Die Bewerber um vie wieder zu besetzende katholische Pfarrstelle zu Maria-
bronn, Oberamts und Dekanats Tettnang, welche im Pfarrdorf und 14 Filialhöfen 410
Pfarrgenossen zählt und an Güterertrag, Zehenten, Grundgefällen, Kapitalzinsen, Besol-
dungen und Gebühren ein ständiges Einkommen von 659 fl. gewährt, werden hiemit auf-
gefordert, sich binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrathe vorschriftmäßig zu melden.
7) Die befähigten Bewerber um die neu errichtete Stelle eines Reallehrers in Alpirs-
bach, Oberamts Obernvorf, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Studienrathe
vorschriftmäßig zu melden. Der Lehrer ist zu 30 Unterrichtsstunden, mit Einschluß des
Unterrichts an der sonntäglichen Gewerbeschule, verpflichtet, und genießt neben Amtswohnung
einen Gehalt von 600 fl. in Geld und Naturalien.
8) Die Bewerber um die erledigte Forstamts -Assistentenstelle un Mergentheim
haben sich innerhalb drei Wochen bei dem vortigen Oberförster vorschriftmäßig zu melden.
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Am 18. d. M. find die Rechts-Erkenntnisse vom Monat April d. J. ausgegeben worden.