Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Dienstag den 1. Juli 1845. 
Inbalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz in Betreff der Staatsschuld. — Dienst-Nachricht. 
Verfügungen der Departements. Auszeichnung mehrerer Landjäger betreffend. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Gesets, 
in Betreff der Staatsschuld. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem auf den Grund der in ver Bekanntmachung vom 19. Mai 1845 (Reg. Blatt 
S. 171) enthaltenen Bedingungen mit der K. Württembergischen Hofbank, M. A. v. Roth- 
schilv und Söhnen in Frankfurt a. M. und Gebrüdern Benedikt in Stuttgart eine zu 
drei und ein halb vom Hundert verzinsliche Staats-Anleihe von Sieben Millionen 
Gulden abgeschlossen worden ist, für welche, gegen Verschreibung von Einhundert Gulden, 
Neunzig Sieben Gulden Zwei und ein halber Kreuzer zur Staatsschulden= Zahlungskasse 
eingezahlt werden: So verordnen und verfügen Wir, bezüglich der Behandlung der bishe- 
rigen Staatsgläubiger gegenüber von jener neuen Anleihe, nach Anhörung Unseres Ge- 
heimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: 
Art. 1. 
Den Besitzern der bis jetzt ausgestellten auf 31 Proeent Verzinsung stehenden Staats- 
schuldscheine ist freigestellt, mit Verzicht auf ihr bisheriges Kündigungsrecht, unter den Be-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.