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Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um das erledigte in zweiter Besoldungsklasse stehende Oberamt
Tuttlingen haben sich binnen drei Wochen bei der Regierung des Schwarzwaldkreises
vorschriftmäßig zu melden.
2) Die Bewerber um die Parrei Lorenzen zimmern, Dekanats Hall, welche 184
Kirchengenossen zählt und mit einem Einkommen von 617 fl. in Preisen des Sportelgesetzes
verbunden ist, bei welchem die etwaige Verwandlung einzelner Einkommenstheile nach den
Bestimmungen der Oberkirchenbehörde vorbehalten wird, haben sich binnen vier Wochen bei
dem evangelischen Confistorium vorschriftmäßig zu melden.
3) Die Bewerber um die erledigte Caplaneistelle in Friedingen, Oberamts Tutt-
lingen und Dekanats Wurmlingen, welche ein ständiges Einkommen von 549 fl. gewährt,
und wobei bemerkt wird, daß ver Caplan außer der Erfüllung der stiftungsmäßigen Ob-
liegenheiten auch den Stadtpfarrer daselbst in der Pastoration zu unterstützen hat, haben sich
binnen vier Wochen bei dem katholischen Kirchenrathe vorschristmäßig zu melden. Hiebei
wird bemerkt, daß dem künftigen Caplan von Friedingen die Uebertragung der Stadtpfarr-
verweserei daselbst, falls er sich biezu eignen würde, und hiefür auch eine besondere Beloh-
nung, voraussichtlich auf längere Zeit in Aussicht steht.
4) Die Bewerber um die bei der Finanzkammer in Ellwangen erledigte Se-
kretärsstelle, womit die Besoldung von 800 fl. verbunden ist, werden aufgefordert, innerhalb
vier Wochen bei der gedachten Finanzkammer vorschriftmäßig sich zu melden.
5) Die Bewerber um die erledigte Umgelds-Commissärsstelle zu Oehringen, mit
welcher der Gehalt erster Classe von 600 fl., neben den gesetzlichen Gebühren (Reg. Blatt
von 1836, S. 537), verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem Steuer-
Collegium vorschriftmäßig zu mielden.