Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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8) Der Departements des Innern und der Finanzen. 
Der Ministerien des Innern und der Finanzen. 
Bekanntmachung, betreffend die Zurücknahme der gegen die Einschleppung der Ninderpest 
getroffenen Maaßregeln. 
Da nach ven eingezogenen Erkundigungen die Rinderpest in Böhmen und den übrigen 
Oesterreichischen Staaten als erloschen zu betrachten ist, so werden nunmehr die Bestimmungen 
der Verfügung des Ministeriums des Innern vom 30. November v. J. (Reg. Blatt 
S. 519 520), und der Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen 
vom 24. December v. J. (Neg. Blatt S. 576 f.) 
außer Wirkung gesetzt. 
Stuttgart den 4. Juli 1845. Schlaper. Gärttner. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um das durch den Tod des Oberamtmanns Schaible erledigte 
Oberamt Blaubeuren, welches in der dritten Besoldungsklasse steht, werden aufgefordert, 
sich binnnen drei Wochen bei der Regierung des Donaukreises vorschriftmäßig zu melden. 
2) Die Bewerber um das erledigte in der zweiten Besoldungeklasse Scheshe Cameral= 
amt Horb werden aufgefordert, innerhalb vier Wochen bei der Finanzkammer des Schwarz- 
waldkreises vorschriftmäßig sich zu melden. 
Die Bewerber um das durch das Ableben des Gerichtsnotars Knaus in Erledigung 
gekommene, in der zweiten Besoldungsklasse stehende Gerichts-Notariat Neuenbürg haben 
sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Tübingen zu melden. , 
4) Die Bewerber um die Pfarrei Neckarweihingen, Dekanats Ludwigsburg, welche 
1155 Kirchengenossen zählt und mit einem auf 1034 fl. in Preisen des Sportelgesetzes be- 
rechneten Einkommen verbunden ist, vessen Verwandlung, nebst den dazu führenden Maaßregeln 
der Oberkirchenbehorde vorbehalten wird, haben ssch binnen vier Wochen bei vem evangelischen 
Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
5) Die mit dem Dekanat verbundenc Stadtpfarrstelle in Oberndorf wird wieder 
besetzt werden. Dieselbe zählt in der Stadt und in vier nahe gelegenen Häusern 1500 
Pfarrgenossen. Ir beständiges Einkommen belauft sich nach Abzug der Ausgaben für einen 
beständigen Vikar und eines für das Kirchen= und Pfarrhausbauwesen in Waldmössingen 
(wo dieselbe den Großzehenten bezieht) bestimmten Provisoriums auf 1235 fl. von eigenen 
Gütern, Zebenten, Grundgefällen, Besoldungen und gestifteten Gebühren. Die Bewerber 
haben sich bei dem katholischen Kirchenrath binnen vier Wochen vorschriftmäßig zu melden. 
6) Die Bewerber um die bei dem statistischtopographischen Büreau erle- 
digte Kanzlei-Assistentenstelle, womit der Gehalt von 600 fl. verbunden ist, baben sich inner- 
halb drei Wochen bei dem gedachten Büreau vorschriftmäßig zu melden. 
7) Die Bewerber um die erledigte Hüttenverwaltersstelle in Königsbronn, mit 
welcher eine Besoldung von 1300 fl. verbunden ist, werden aufgefordert, innerhalb drei Wochen 
bei dem Bergrath vorschriftmäßig sich zu melden.
	        
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