Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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der Gesundheit, auf ein Jahr aggregirt, und folgende Beförderungen in der K. Infanterie 
verfügt: 
den Ober-Lieutenant im achten Regiment, v. Laßberg, zum Hauptmann im sechsten, 
den Ober-Lieutenant im dritten Regiment, Link, zum Hauptmann im ersten, 
den Lieutenant des achten Regiments, Vollmer, zum Ober-Lieutenant in demselben, 
den Lieutenant des fünften Regiments, Carl, zum Ober-Lieutenant im ersten, und 
den Lieutenant des dritten Regiments, Schallich, zum Ober-Lientenant in diesem 
Regiment. 
Sodann haben Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung 
von demselben Tage dem Revierförster v. Nachtrab zu Weil im Schönbuch die nachge- 
suchte Dienstentlassung gnädigst ertheilt, ferner 
durch höchste Entschließungen vom 16. d. M. das erledigte Rektorat und die damit 
verbundene erste Lehrstelle an dem Gymnastum zu Ehingen dem zweiten Professor, Wocher 
in Ehingen, mit Belassung ves widerruflichen Nebenamts des Convikts-Vorstehers, wie auch 
dem Bezirks-Bauinspektor Büchler in Stuttgart den Titel und Rang eines Kreis- 
bauraths, und 
die erledigte Zollverwaltersstelle in Biberach dem provisorischen Zollverwalter Schöpff 
in Züttlingen gnädigst verliehen. 
Am 8. v. M. erhielt der von dem Grafen v. Rechberg zur Pfarrei Kleinfüßen, De- 
kanate Eibach, patronatisch ernannte Parrverweser Andreas Mauch allva, gebürtig von 
Gosbeim, Oberamts Spaichingen, die landesherrliche Bestätigung. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
Oes Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer evangelischen Stadtpfarrei zu 
Friedrichsbafen, Dekanats Ravensburg. 
Seine Königliche Majestät haben durch pöchste Eneschließung vom 2. d. M. die 
Errichtung einer evangelischen Stadtpfarrstelle zu Friedrichshafen, Dekanats Ravensburg, 
an der Stelle der bisherigen beständigen Pfarrverweserei zu genehmigen geruht. 
Stuttgart den 3. Juli 1845. Schlaper.
	        
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