Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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) Verleihung eines Erfindungs-Patents an den Oberamts-Thicrarzt Dorn auf einen Apparat 
zu Einbringung von Löschpulver in das Wasser der Feuerspritzen. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 16. d. M. 
dem Oberamts-Thierarzt Dorn in Nürtingen auf den von ihm vorgelegten Apparat zu 
Einbringung von sogenanntem Löschpulver in das Wasser der Feuerspritzen das nachgesuchte 
fünfjährige Erfindungs-Patent gnädigst verlieben; was hiedurch, unter Beziehung auf den 
siebenten Abschnitt der revidirten Gewerbe-Ordnung, zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 17. Juli 1845. Schlaper. 
4) Verleihung eines Einführungs-Patents an den Mechaniker Sturz zu Kempten auf 
neue Einrichtungen an Cplinder-Oefen. 
Da Seine Königliche Majestät vurch höchste Entschlicßung vom 23. d. M. dem 
Mechaniker Firmus Sturz zu Kempten im Königreiche Bayern auf dic von ihm dargelegten 
neuen Einrichtungen an Cylinder-Oefen, bestehend 
1) in einer konischen Kappe am untern Ende der die Zimmerluft durch den Ofen 
führenden Röhre; 
2) in einer im innern Raum ves Ofens angebrachten schraubenförmigen Rauch- 
Circulation, 
das nachgesuchte Einführungs-Patent mit vierjähriger Dauer gnädigst verliehen haben; so 
wird dieses, unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten Gewerbe-Ordnung 
und das Gesetz vom 29. Juni 1842, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 24. Juli 1845. Schlayer. 
Je)Verleihung eines Erfindungs-Patents an die Lithographen Pobuda und Geröbacher auf ein 
Verfahren bei der Zurichtung von Webstoffen für die Aufnahme des lithographischen Farbendrucks. 
Da Seine Königliche Majestät vurch böchste Entschließung vom 23. d. M. 
den Lithographen Pobuda und Gersbacher zu Stuttgart auf das von ihnen dargelegte 
Verfahren bei der Zurichtung von Webstoffen für die Aufnahme des lithographischen Farben- 
drucks das nachgesuchte Erfindungs-Patent auf die Dauer von fünf Jahren gnädigst verliehen 
haben; so wird dieses, unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten Gewerbe- 
Ordnung und das Gesetz vom 209. Juni 1842, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 24. Juli 1845. Schlayer.
	        
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