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28) Staib, von Benningen.
29) Steudel, von Tübingen.
Stuttgart den 29. Juli 1845. Für den Vorstand:
— Seeger.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die 900 Kirchengenossen zählende Pfarrei Oeschingen, Deka-
nats Tübingen, deren Einkommen auf 1020 fl. berechnet ist, wobei die Verwandlung der
ungeeigneten Einkommenstheile nach den von der Oberkirchenbehörde zu trefsenden Anord=
nungen vorbehalten wird, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium
vorschriftmäßig zu melden.
2) Nachdem die Wiederbesetzung der Parrei Lienzingen durch ein Bauwesen an
dem dortigen Pfarrhause bis jetzt verzögert worden ist, so wird der in dem Regierungsblatt
vom 12. März d. J., S. 00 enthaltene Bewerberaufruf, unter Anberaumung einer Frist
von vier Wochen, hiemit erneuert.
3) Die mit dem Dekanat verbundene katholische Stadtpfarrstelle in Riedlingen, welche
im Pfarrorte 1748 Pfarrgenossen begreift und nach Abzug von 400 fl. für einen ständigen
Vikar und einiger Provisorien, ein jährliches Einkommen von 1820 fl. von eigenen Gütern,
Zehenten, Grundgefällen und gestifteten Gebühren gewährt, wird wieder besetzt werden.
Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem K. katholischen Kirchenrathe vor-
schriftmäßig zu melden.
4) Die erledigte katholische Kaplanei in Thunau, Oberamts und Dekanats Tett-
nang, mit einem Einkommen von 500 fl., wird wieder besetzt werden. Der Kaplan hat
neben den allgemeinen Obliegenheiten eines Hülfsgeistlichen in einem Bezirke von 150
Seelen die besondere Verbindlichkeit, in der Filialkirche zu Thunau an allen Sonn= und
Feiertagen eine Frühmesse mit Homilie, auch den nachmittägigen Gottesdienst zu halten.
Die Bewerber, unter welchen vorzüglich auf Geistliche, welche wegen vorgerückten Alters
oder körperlicher Gebrechen zur Versehung einer Pfarrei weniger tüchtig geworden sind,
Rücksicht genommen werden wird, haben sich binnen vier Wochen bei dem K. katholischen
Kirchenrathe vorschriftmäßig zu melden.
5) Die Bewerber um die erledigte Forstwartsstelle im Revier Gschwend, Forstamts
Lorch, womit der Gehalt von 300 fl. verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei
der Finanzkammer des Jartkreises vorschriftmäßig zu melden.