Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

325 
2 Uniformsfräcke (im ersten halben Jahr nur 1 Frack), nach Ordonnanz der Infan- 
terie-Offiziere geschnitten, mit strohgelbem Kragen, ponceaurothen Achselklappen 
und Passepoils und weißen glatten Knöpfen. 
1 Waffenrock nach Ordonnanz der Offziere geschnitten; Kragen, Achselklappen, 
Passepoils, Knöpfe wie beim Frack. 
2 Paar Uniforms-Beinkleider, nach Infanterie-Ordonnanz. 
2 Paar weiße Sommerbeinkleider von Trillich oder englisch Leder. 
1 grauer Hausüberrock von Manteltuch, nach Vorschrift. 
2 schwarze Ordonnanz-Halsbinden. 
2 Paar weiße waschlederne Handschuhe. 
3 Paar Halbftiefeln. 
1 Mar Tanzschuhe. 
1 Paar Voltigirschube. 
1 Mar grau trillichene weite Beinkleider und 
1 dilto Spenzer zum Fechten und Voltigiren. 
III. Weißzeug. 
6 Taghemden, 
3 Nachthemden, 
8 Paar Socken, Vom Leibweißzeug ist nur das Minimum angegeben. 
4 Paar Unterbeinkleider, Läßt ein Zögling zu Hause waschen, so wird eine ver- 
1 Paar Badhosen, bältnißmäßige Vermehrung desselben stattfinden müssen. 
6 Sacktücher, 
3 Handtücher, 
1 Unterweste für Krankbeitsfälle. 
6 Leintücher. 
3 Kopfkissen-Ueberzüge (im Falle ein solches gebraucht wird). 
IV. Reinigungs-Geräthe und sonstige Erfordernisse. 
a) Für die Körper-Reinigung: 
1 Waschschüssel nach vorgeschriebener Form,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.