Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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Spnoptische Erklärung der vier Evangelien, erste Hälfte, fünfmal wöchentlich um 
3 Uhr, Prof. Gebringer. 
Erklärung des Römerbriefes am Montag, Dienstag und Mittwoch um 8 Uhr, 
Pref. Schimele. 
Erklärung der katholischen Briefe am Montag Dienstag und Mittwoch um 
11 Uhr, Derselbe. 
Erster Theil der christlichen Kirchengeschichte, siebenmal wöchentlich, täglich von 
11 12 Uhr und am Dienstag und Samstag von 4—) Uhr, Prof. Ir. Hefele. 
Patrologie und Patristik, dreimal wöchentlich, am Montag, Mittwoch und Frei- 
tag von 45 Uhr, Derselbe. 
Katbolische Dogmatik täglich zweimal um 9 Uhr und 3 Uhr, Prof. Dr. Kuhn. 
Erste Hälfte der Pastoral-Theologie (Katechetik und Homiletik), fünfmal wö- 
chentlich um 8 Uhr, Pref. Gehringer. 
Pädagogik und Didvaktik mit Erläáuterung der vaterländischen Elementar-Schul- 
gesetze dreimal wöchentlich, Direkter des Wilhelmsstifts, Oberkirchenrath Schott. 
G. Rechtswissenschaft. 
Eneyclopädie der R echtswissenschaft wird viermal wöchentlich vortragen Prof. 
I). Bruns. 
Naturrecht oder Rechtsphilosophie, nach seinem Lehrbuche, fünfmal um 3 
Uhr, Geb. Hofrath I)r. Warnkönig. 
Literärgeschichte des rôömischen Rechts, nach seiner Vorschule der Institutionen 
und Pandekten, Mittwoch und Freitag um 6 Uhr, Derselbe. 
Institutionen des römischen Rechts, nach der dritten Auflage seines kleineren latei- 
nischen Lehrbuchs, sechsmal um 11 Uhr, Derselbe. 
Der Pandekten ersten Theil wird vorgetragen in eilf Stunden der Woche um 11 
Uhr und 9 Uhr von Prof. Dr. Maper. 
Familien und Erbrecht, sechsmal um 11 Uhr, von Prof. Dr. Bruns. 
Römische Rechtsgeschichte, nach Hugo, fünfmal um 3 Uhr, dreimal um 5 Uhr, 
von Prof. Dr. v. Schrader. 
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