Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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Eregetische Vorlesung über rémisches Recht, sechsmal um 10 Uhr oder zu einer 
andern paßlichen Stunde, von Demselben. 
Deutsches Privatrecht, sechsmal um 10 Uhr, von Prof. Ir. Reyscher. 
Das württembergische Privatrecht, nach seinem Grundrisse, unter Zuziehung 
von Wächters Handbuch, fünfmal wöchentlich von „ 6 Uhr und Donnerstags von 9—10 
ubr, liest Prof. Dr. Michaelis. » 
Gemeines und württembergisches Kirchenrecht der Katboliken und Protestanten um 
8 Uhr, Pref. I. Reyscher. 
Gemeines deutsches und württembergisches Straf= und Polizei-= 
str afrecht, zweiter Theil, fünfmal um 3 Uhr, Prof. r. Hepx. 
Gemeines deutsches Strafrecht, viermal wöchentlich um 9 Uhr, Pref. Dr. 
Köstlin. 
Württembergisches Strafrecht, viermal wöchentlich um # Uhr, Derselbe. 
Deutsche Staats= und Rechtsgeschichte wird auf Verlangen vortragen 
Prof. Dr. Michgelis. . 
Die summarischen Civilprozesse, mit Einschluß des Concursprozesses, nach 
seinem Grundriß, unter Beiziehung von Linde's Lehrbuch, zweimal von 6—7 Uhr, Der- 
selbe. 
Gemeinen deutschen und württembergischen Strafprozeß, sechsmal 
um 8 Uhr, Prof. Ir. Hepp. 
Das Relatorium, verbunden mit praktischen Ausarbeitungen nach mitzutheilenden 
Civilgerichts-Akten, zweimal wöchentlich von 0 10 Uhr oder einer andern Morgenstunde, 
Prof. Ir. Michaelis. "„ 
Criminalpracticum, vdreimal wöchentlich in noch zu bestimmenden Stunden, 
Prof. Dr. Köstlin. « 
Gerichtliche Mevicin für Juristen, zweimal wöchentlich von 7—8 Uhr 
Abends, Prof. Dr. Autenrieth. 
H. Heilkunde. 
Knochen= und Bänverlehre in der Stunde von 8—9 Uhr, Prof. Dr. Baur. 
Repetitionen in der Anatomie, Derselbe.
	        
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