Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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0. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Dienstag den 9. September 1845. 
J nhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, in Betreff des Schutzes schriftstellerischer und künstlerischer Erzeugnisse T unbe- 
fugte Vervielfältigung. — Ordens-Verleihung. — Bewilligung zur Annahme fremder Orden. — Dienst-Nachricht. 
Verfügungen der Departements. Verleihung der silbernen Verdienst-Medaille an den katholischen Schul- 
meister Loritz zu Ochsenhausen. — Bekanntmachung der Postdistanz zwischen Freudenstadt und Petersthal. 
— Verfügung, betreffend die Vollziehung des Art. 3 des Gesetzes vom 21. Jue 1845 über den Schutz 
schriftftellerischer und künstlerischer Ergeugnisse gegen unbefugte Vervielfältigung. — Bekanntmachung einer Vrr- 
änderung in der Gemeinde-Bezirkseintheilung. — Einberufung zu der Anstellungsprüfung der katholischen Geist- 
lichen für Kirchendienste. 
Dienst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Geset, 
in Betreff des Schutzes schriftstellerischer und künstlerischer Erzeugnisse gegen unbefugte Vervielfälligung. 
Wilhemlm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In Beziehung auf den Schutz schriftstellerischer und künstlerischer Erzeugnisse gegen 
unbefugte Vervielfältigung verordnen und verfügen Wir bis zum Erscheinen eines definitiven 
Gesetzes bierüber, nach Anhörung Unseres Geheimen Rathes und unter Zustimmung 
Unserer getreuen Stände, wie folgt: · 
Art. 1. 
Der Schutz gegen Nachdruck oder sonstige durch mechanische Kunst bewirkte Vervielfäl- 
tigung, welche das Gesetz vom 17. Oktober 1838 den im Königreiche oder in einem andern 
zum deutschen Bunde gehörigen Staate erschienenen schriftstellerischen und künstlerischen Er-
	        
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