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Oberämter,
Gemeinden und Gemeinde-Parzellen. Anmerkungen.
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Forst-Revier.
êi 9 « . : die Zu b und c) in so weit die
B) Kißlegg.—P) Von der Gemeinde Gebrazhofen: die „ dun. zuen
fürstlichen Waldungen im Muttermanns aufe vie Standesherrschaft erwels-
der Markung von Gebrazhofen und auff lich bergebracht iß.
derselben Markung einige Privatwaldungen
im Rotherholz, Muttermanns, Hartberg und
Enzlenmüllermösle, sodann einige Privatwal-
dungen im Sackholz auf der Markung von
Meratzhofen.
6) Von der Gemeinde Herlazhofen: einige
MPrivatwaldungen im Wolkertsbübl auf der
Markung der Parzelle Ellerazhofen.
Oberamt Wangen.
Aus der Gemeinde Praßberg einige Pri-,
watwaldungen im Schmerzbühl auf der Markung
der Parzelle Loch.
B) Dienst-Nachrichten.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 8. d. M.
die erledigte Rathsstelle bei dem evangelischen Censssterium und dem Studienrath dem Amts-
Dekan, Stadtpfarrer Schwab in Stuttgart,
die erledigte evangelische Pfarrei Oferdingen, Dekanats Tübingen, dem Pfarrer Lup-
pold in Feldrennach, Dekanats Neuenbürg,
die Stelle eines zweiten wissenschaftlichen Hauptlehrers an dem Schullehrer-Seminar
in Gmünd dem seitherigen Verweser derselben, Ruckg aber, mit dem Titel eines Professors
und dem Nang in der achten Stufe zu übertragen, sodann
vermöge höchster Entschließung vom 9. d. M. den Revisor Beck bei dem K. Gerichts-
hofe in Ulm, seinem Ansuchen gemäß, wegen vorgerückten Alters und leidender Gesundheit,
gnädigst in den Ruhestand zu versetzen, und demselben, in Anerkennung seiner vieljährigen
treugeleisteten Dienste, den Titel eines Kanzleiraths zu verleihen geruht.
II. Verfügungen der Departements.
Dee Finanz-Departementê.
Des Finanz-Ministerium.
a) Verfügung, betreffend die Anstellung fürstlich Waldburg-Wurzach'scher Forstdiener.
Unter Beziehung auf die K. Verordnung vom 22. September d. J., betreffend die Ein-
setzung des Fürsten von Waldburg-Wurzach in die Forstgerichtsbarkeit und Forst= und Jagd-