Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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Da man nun diese Bestimmung, dem Sinne und dem Zwecke jener Instrukion gemäß, 
auch auf diejenigen württembergischen Staats-Angehörige, welche, ohne im Lande begütert 
zu seyn, im Ausland ibren Wohnsitz aufgeschlagen haben, ausgedehnt haben will; so wird 
solches zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht. 
Stuttgart den 10. Oktober 1845. 
Prieser. Gärttner. 
8) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die im Mai 1846 abzuhaltende Kunst-Ausstellung. 
Nach höchster Entschließung Seiner Majestät des Königs soll eine öffentliche 
Ausstellung von Werken der bildenden Kunst im Monat Mai 1846 dahier im Gebäude der 
K. Kunstschule (Museum der bildenden Künste) unter der Leitung der K. Kunstschulpirektion 
veranstaltet werden. 
Es wird dieses mit der Einladung an die Künstler zur Beschickung der Ausstellung 
mit ihren Werken unter dem Anfügen bekannt gemacht: 
1) daß die Frachtkosten der Einsendung und Zurücklieferung der in die Ausstellung auf- 
genommenen Werke, so weit sie vom Inland oder von denjenigen im Auslande 
wohnenden Künstlern, an welche besondere Einladungen von Seite der K. Kunst- 
schuldirektion ergehen werden, eingeschickt sind, von der Staatskasse bestritten werden, 
2) daß der Ankauf galleriewürdiger Werke aus der Ausstellung für die Sammlung 
der K. Kunstschule beabsichtigt, 
3) daß in Betreff der Versendungsweise und Adressirung der zur Ausstellung bestimmten 
Werke, des Zeitpunkts der Einsendung, der Dauer der Ausstellung und anderer auf 
dieselbe sich beziehenden Gegenstände noch eine besondere öffentliche Bekanntmachung 
von Seiten der K. Kunstschuldirektion ergehen wird. 
Stuttgart den 16. Oktober 1845. 
Schlayper.
	        
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