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Da man nun diese Bestimmung, dem Sinne und dem Zwecke jener Instrukion gemäß,
auch auf diejenigen württembergischen Staats-Angehörige, welche, ohne im Lande begütert
zu seyn, im Ausland ibren Wohnsitz aufgeschlagen haben, ausgedehnt haben will; so wird
solches zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht.
Stuttgart den 10. Oktober 1845.
Prieser. Gärttner.
8) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
Bekanntmachung, betreffend die im Mai 1846 abzuhaltende Kunst-Ausstellung.
Nach höchster Entschließung Seiner Majestät des Königs soll eine öffentliche
Ausstellung von Werken der bildenden Kunst im Monat Mai 1846 dahier im Gebäude der
K. Kunstschule (Museum der bildenden Künste) unter der Leitung der K. Kunstschulpirektion
veranstaltet werden.
Es wird dieses mit der Einladung an die Künstler zur Beschickung der Ausstellung
mit ihren Werken unter dem Anfügen bekannt gemacht:
1) daß die Frachtkosten der Einsendung und Zurücklieferung der in die Ausstellung auf-
genommenen Werke, so weit sie vom Inland oder von denjenigen im Auslande
wohnenden Künstlern, an welche besondere Einladungen von Seite der K. Kunst-
schuldirektion ergehen werden, eingeschickt sind, von der Staatskasse bestritten werden,
2) daß der Ankauf galleriewürdiger Werke aus der Ausstellung für die Sammlung
der K. Kunstschule beabsichtigt,
3) daß in Betreff der Versendungsweise und Adressirung der zur Ausstellung bestimmten
Werke, des Zeitpunkts der Einsendung, der Dauer der Ausstellung und anderer auf
dieselbe sich beziehenden Gegenstände noch eine besondere öffentliche Bekanntmachung
von Seiten der K. Kunstschuldirektion ergehen wird.
Stuttgart den 16. Oktober 1845.
Schlayper.