Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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Durch Höchste Entschließung vom 22. v. M. wurde der Kaplan Lauter, von Gmünd, 
auf die erledigte Pfarrei Salzstetten, Dekanats Horb, versetzt. 
Sodann baben Seine Königliche Majestät vermöge höchster Eatschließung vom 
27. v. M. dem Cameralamts-Buchbalter Roller in Tübingen die nachgesuchte Dienstent- 
lassung ertheilt, ferner 
vurch höchste Entschließungen vom 29. v. M. den der K. Gesandschaft in Wien zuge- 
tbeilten Legations-Sekretär Freiherrn Avolph v. Leutrum-Ertingen zu Höchst-Ibrem 
Kammerherrn gndigst ernannt, 
das erledigte Oberamt Eßlingen dem Oberamtmann Klemm in Ellwangen, seinem 
Ansuchen gemäß, gnädigst übertragen, und 
vermöge höchsten Dekrets vom 30. v. M. das erledigte Amtsnotariat Pfullingen, 
Oberamts Reutlingen, dem Notariats-Assistenten Böpple daselbst gnädigst verliehen. 
Durch höchste Entschließung vom 3. d. M. baben Höchstdieselben den Lientenant 
à la Kuite des ersten Reiter-Regiments, v. Rautzau, zum aggregirten Lieutenant in diesem 
Regiment ernannt, und 
dem Lieutenant v. Tröltsch des achten Infanterie-Regiments vie nachgesuchte Entlas- 
sung aus dem K. Militärdienste ertheilt, wie auch 
vermöge höchster Entschließung von demselben Tage den Eisenbahnbau-Inspektor Beckh 
von Stuttgart nach Ravensburg, und 
den Bahnbau-Inspekter Schlierholz von Plochingen nach Göppingen gnädigst zu 
versetzen geruht. 
II. Verfügungen der Departement. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Departements. 
a) Termin zu Vornahme der nächsten Prüsung der Justiz-Referendäre. 
Diejenigen Referendäre zweiter Classe, welche in Gemäßbeit der K. Verordnung vom 
25. April 1839 sich zu der bevorstehenden zweiten Dienstprüfung gemeldet und nach erfolgter 
Zulassung zu derselben ibre Probe-Arbeiten rechtzeitig übergeben haben, werden hiemit be- 
nachrichtigt, daß ihre Prüfung demnächst bei der Justiz-Prüfungs-Commission in drei Abtbei- 
lungen vorgenommen werden wird.
	        
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