Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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b). Bekanntmachung, betreffend die Einsendung der Gebühren für das Regierungs- 
Blatt auf das Jahr 1846. 
Da mit dem 1. Januar kemmenden Jahrs ein neues Abonnement auf das R#gierungs- 
blatt beginnt, so werden die mit dem Einzuge der Abonnementsgebühren in den Oberamts- 
Bezirken beauftragten Stellen, sowie die K. Postämter andurch aufgefordet, diese Gebühren 
in dem Betrage von drei Gulden (pro Exemplar) für den ganzen Jahrgang 1846, oder, 
wenn mit dem Regierungsblatt auch die Sammlung der Rechts-Erkenntnisse verlangt wird, 
in dem Betrage von vier Gulden, längstens bis zum 20. December d. J. an die 
Justiz-Ministerialkasse mit der Bezeichnung: „Regierungsblatt-Geld“ einzusenden. 
Die in Stuttgart wohnenden Abonnenten haben in derselben Zeit die Abonnements- 
Gebühren zu entrichten; übrigens steht es ihnen, sowie überhaupt allen Privat-Abonnenten, 
frey, ob sie für den ganzen Jahrgang 1846 oder zunächst nur für das erste Semester desselben 
vorausbezahlen wollen. 
Auswärtige Privat-Abonnenten haben sich mit ihren Bestellungen nicht unmittelbar an 
die Justiz-Ministerialkasse, sondern je an das nächstgelegene K. Postamt, durch welches sie 
das Regierungsblatt zu beziehen wünschen, zu wenden. 
Stuttgart den 27. Oktober 1845. Prieser. 
C) Austritt eines Rechts-Consulenten. 
DOer Rechts-Consulent Dieterich von Mergenthrim, welcher sich ohne vorgängige An- 
zeige auf unbestimmte Zeit in das Ausland entfernt hat, ist in der Matrikel der öffentlichen 
Rechts-Anwälte gelöscht worden. 
Stuttgart den 4. November 1845. Prieser. 
8) Des Departements des Innern. 
1. Des K. StudiecnratHP. 
Bekanntmachung in Betreff des Schulratbs der polytechnischen Schule. 
Da Seine Königliche Maiestät vermöge höchster Entschließung vom 22. d. M. 
gnädigst genehmigt haben, daß der Civil-Ingenieur Dollfuß dahier als weiteres Mitglied 
in den Schulrath der polytechnischen Anstalt berufen werde; so wird solches mit Beziehung 
auf die Bekanntmachung vom 27. Oktober 1834 (Reg. Blatt S. 550), zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht. 
Stuttgart den 25. Oktober 1845. Knapp.
	        
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