Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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Dieß wird hiemit unter Beziehung des 8. 20 des Preßfreiheits-Gesetzes vom 30. Januar 
1817 mit dem Anhang zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von nun an der Verkauf eines 
seden Eremplars der fraglichen Schrift in das In= und Ausland bei einer Strafe von 75 fl. 
verboten ist, und im Wiederholungsfalle eine noch härtere Ahndung eintritt. 
Ludwigsburg den 25. Oktober 1845. 
Soden. 
3. Des evangelischen Consistorium. 
Stand der geistlichen Wittwenkasse auf den 30. Juni 1844. 
Nachdem die Rechnung der geistlichen Wittwenkasse vom 1. Juli 1843—44 revidirt und 
justificirt ist, wird unter Beziehung auf das Regierungsblatt von 1844, S. 555 folgende 
Uebersicht uber den Stand derselben am 30. Juni 1844 bekannt gemacht. 
I. Berechnung der Vermögens-Zunahme vom 1. Juli 1843 
bis 30. Juni 1844. 
Das Vermögen bestand: 
  
am 30. Juni 1843 " in am 30. Juni 1844. 
Capitalien 2904,492 fl. 360Ex. 31327302 fl. 36 kr. 
Ausstänndden 3209 fl. 36907. 296|fl. 32 k. 
Zahlungsvorschüssen ·0 ( · 
Cassenbestand 20,719 fl. 5115. 109P796 fl. 37 4k. 
— . 3190,012 fl. 6| 1 kr. —. 336,060 fl. 45d kr. 
Hievon 
Passiv-Rückstände 0 0 
Aktiv-Remanet des Rech- . 
ncrs..... 0 .......· 0 
Rest—3—319,012si.6.3kk. Rest—:-336,060n.45.3kk. 
Das Vermögen hat sich mithin in dieser Zeit vermehrt um 
—I1. 17,048 fl. 39 kr. 
womit der Ueberschuß an den Etats-Einnahmen überelnstimmt.
	        
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