Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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W 53. 
Regierungs= Blatt 
für das 
Königreich Wiürttemberg. 
Freitag den- 21. November 1845. 
zrißhß a ĩ 
Königliche Dekrete. Bewilligung zur- Annasan eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Be kanntmachung der Uebersichten über die Geschäfts-Thätigkeit der Justig= 
Behörden in der Periode vom 1. Juli 1844 bis 30. Zuni 1845. (Mit Beilagen A—l.) — Bekanntmachung, 
betreffend die Verleihung der silbernen Civil-Verdienst-Medaille an den städtischen Polizeidiener Baumgärt- 
ner in Calw. — Verleihung der silbernen Civil- Verdienst- Medaille an den Schulmeister Fieseler in Tiesen- 
bach. — Bekanntmachung des gerichtlichen Verbots einer Druckschrift. 
Dienst-Erledigungen. " 
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Bewilligung zur Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben unter dem 18. d. M. Höchst-Ihrem Gesandten 
am K. Preußischen und am K. Sächsischen Hofe, Geheimen-Legationsrathe v. Reinhard, 
die Erlaubniß gnädigst ertheilt, das von des Königs der Nieverlande Majestät ihm ver- 
liehene Commandeurkreuz des Niederländischen Löwen-Ordens anzunehmen und zu tragen. 
B) Dienst-Nachrichten. 
Durch böchste Entschließung vom 18. d. M. haben Seine Königliche Majestät 
des Kronprinzen Königliche Hoheit zum General-Major befördert, und 
den Oberst-Lieutenant Grafen zu der Lippe zum Obersten ernannt. 
Sodann haben Höchstvieselben durch höchste Entschließung vom 10. d. M. den 
Bergrath v. Faber du Faur, seinem Ansuchen gemäß, wegen leidender Gesundheit, unter 
dem Vorbehalt der Wiederanstellung für den Fall seiner Genesung, in den Penstonsstand 
gnädigst versetzt,
	        
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