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dieselben über den wirklichen Hausbrauch und gewöhnlichen Abgang der betreffenden Wirthe
an Wein und Obstmost mündlich zu hören, und die hierauf von ihnen darüber abzugebende
gutächtliche Schätzung unterschriftlich von ihnen bestätigen zu lassen; sofort das Ganze mit
seinem eigenen wohl erwogenen Antrage dem Steuer-Collegium zur Festsetzung des umgelds-
freien Hausbrauchs und Abgangs vorzulegen.
Das Steuer-Collegium versieht sich zu den Gemeinderäthen, den Orts-Vorstehern,
Accisern und Umgelds-Commissären, daß sie bei den zu ertheilenden Ausschlüssen und Gut-
achten mit aller Gewissenhaftigkeit und Vorsicht zu Werke geben, damit weder der Staat in
ver ihm gebührenden Abgabe, noch der Wirth in der ihm gesetzlich zustehenden Umgeldsfrei-
heit seines Hausbrauchs und, gewöhnlichen Abganges an Wein und Obstmost verkürzt werde.
Stuttgart ven 22. November 1845. " Süskind.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um eine bei der Finanzkammer in Reutlingen zu besetzende Raths-
stelle, mit welcher die Besoldung von 1500 fl. verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen
bei der gedachten Finanzkammer zu melden.
2) Die Bewerber um die erledigte Helfersstelle zu Nagold, mit welcher ein durch
eine Zulage von 55 fl. auf 700 fl. erhöhtes, verwandeltes Einkommen verbunden ist, haben
sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Dem
Helfer liegt neben den herkömmlichen Verrichtungen an der Gemeinde Nagold die Besorgung
des 1 Stunde entfernten Filials Iselshausen, welches 377 Einwohner zählt, ob, woselbst
alle drei Wochen am Sonntage eine Predigt mit angehängter Katechisation und jährlich drei-
mal nach vorangegangener Vorbereitungspredigt und Beichte das heil. Abendmahl zu halten, auch
die Schulaufsicht und der Religionsunterricht in der Schule vorschriftmäßig zu besorgen ist.
3) Die Bewerber um die bei der Regierung des Schwarzwaldkreises in
Erledigung gekommene Stelle eines Kanzlei-Assistenten mit dem Normalgehalte von 600 fl.
werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei der gedachten Regierung vorschriftmäßig
zu melden.
4) Die Bewerber um eine bei der Finanzkammer in Rentlingen und eine bei der
Finanzkammer in Ellwangen in Erledigung gekommene Kanzlei-Assistentenstelle haben sich
binnen vier Wochen bei diesen Collegien, und die Bewerber um die bei dem Stadt-Cameral-
amt Stuttgart und den Cameralämtern Göppingen und Oberndorf zu besetzenden
Buchbaltersstellen bei den dortigen Cameral-Verwaltern binnen drei Wochen zu melden.
Gedruckt bei G. Hasselbrink.