Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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rers Hammer in Hürbel, beziehungsweise zu Hal- 
tung eines Vikars. 
die 51 fl. 6 kr. Entschädigung des Parrers Fink in 
Kleinsießen für einen Pfründverlust. 
die 1 fl 29 kr. Abschriftgebühren für Entscheidungs- 
gründe in einer Prozeßsache. 
die 312 fl. 48kr. für ein Gutachten der Jurid. Fakul- 
tät in Tübingen wegen Novalzehenten der Kirchen- 
stellen. 
die 8 fl. Reisekosten des Dekans wegen Einsichtmahme 
der Pfarrwohnung in Hohenasberg. 
die 11 fl. für Anlegung eines Haischbuchs der Pfar- 
rei Hohenstadt bei Geislingen, und 
die 141 fl. 48 kr. Gebühren von Technikern für Un- 
tersuchung von Pfarrpfründgebäuden. 
b)) Beiträge für Verweser erledigter Kirchenstellen, deren Ein- 
kommen im Jahr der Erledigung die Verwesrei Getab- 
ren nicht abbafßff .. . .. 201si. 
c)Bectragefuranderc Hülfspriester . 2301 fl. 7 kr. 
über Abrechnung der Abträge, welche 
von zeitweisc unbesetzt gewesenen stän- 
digen Vikariaten für 1845 in den 
Interkalarfonds floßen mit 914 fl. 26 kr. 
  
1386 fl. 41 kr. 
d) für Pastoration armer Katholiken in entfernt liegenden 
evangelischen Oten 112 fl. — 
e) die auf den Interkalarfonds übernommenen Beiträge zu 
den Umzugskosten der Vikarien, Repetenten, Pfarrei= und 
Kaplanei-Verweser für 1813 1058 fl.
	        
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