Sodann haben Höchst die selben durch höchstes Dekret vom 9. d. M. den wirklichen
Staatsrath, zugleich vorsitzenden Rath bei dem Ministerium der auswärtigen Angelegenhei-
ten, von Harttmann, unter Bezeugung Höchst-Ihrer Zufriedenheit mit seinen durch
eine lange Reihe von Jahren geleisteten vorzüglichen Diensten und unter Ernenmung desselben
zum Ehren-Mitglied des Königl. Gebeimen -Raths und des genannten Ministerium, wegen
vorgerückten Alters, seinem Wunsche gemäß, in den Ruhestand zu versetzen, auch ihm dabei
als ein weiteres Merkmal Höchst-Ihrer Anerkennung seiner stets bewährten Treue und
Ergebenheit, so wie seiner ausgezeichneten Dienstleistungen, das Prädikat: „Ercellenz“
in Gnaden zu verleihen gerubt. "
Vermöge Höchster Entschließung vom 10. d. M. baben Seine Königliche Majestät
die erledigte Stelle eines evangelischen Stadtpfarrers an der Leonhardskirche in Stuttgart
dem Oberhelfer Knapp an der Siiftskirche daselbst,
die erledigte evangelische Pfarrei Thailfingen, Dekanats Balingen, dem Pfarrer Rei-
cherter in Hegnach, Dekanats Waiblingen, gnädigst zu übertragen,
vermöge höchsten Dekrets vom 11. d. M. den Gerichts-Aktuar Ankele in Blaubeuren
auf die erlevigte Aktuarsstelle bei dem Oberamts-Gerichte Rottweil gnävigst zu versetzen,
vermöge böchster Entschließung vom 15. d. M. die erledigte Revierförstersstelle in Alt-
krautheim, Forstamts Mergentbeim, dem Forstamts-Assistenten von Ziegesar zu Reichen-
berg zu verleiben,
vurch höchste Entschließung vom 17. d. M. dem Dekan Kapff die von ihm bisber pro-
visorisch bekleidete Rakbsstelle bei dem Königl. Studienrath nunmehr vefinitiv gnädigst zu
übertragen,
die erledigte evangelische Pfarrei Frickenhofen, Dekanats Gaildorf, dem Pfarrer Penerle
in Fleinheim, Dekanats Heidenheim,
die erledigte evangelische Pfarrei Honau, Dekanats Reutlingen, dem Pfarrer Bauer-
heim in Niederhofen, Dekanats Brackenheim, zu verleihen, und
vermöge Höchster Entschließung vom 18. d. M. den Referendär erster Classe, Freis-
leben von Ochsenhaufen, Oberamts Biberach, in die Zahl der Rechts-Consulenten aufzu-
nehmen geruht. Derselbe hat Heidenheim zu seinem Wohnsitze gewäblt.
Die von ver Fürstlich Hohenlohe = Langenburg'schen Patronatherrschaft dem Repetenten
und ersten Stadtvikar Müller in Stuttgart ertheilte Nomination auf die Stadtpfarrei Lan-
genburg ist unter dem 12. d. M. bestätigt worden.