VIII
Nvo.
Benennung der Gegenstände.
Maaßstab
der
Verzollung.
Abgabensätze
zoll Preußisch im Querschnitt und
darüber; deßgl. Luppeneisen, Ei-
senbahnschienen, auch Roh= und
ta r* · i · I . I
c)GeschmiedeteöunvgewalztesEi-
sen (mit Ausnahme des facçonir-
ten) in Stäben von weniger als
½ Quadratzoll Preuß. im Quer-
t
chit
4) Fagonirtes Eisen in Stäben; deß-
gleichen Eisen, welches zu groben
Bestandtheilen von Maschinen und
Wagen (Kurbeln, Achsen u. dgl.)
roh vorgeschmiedet ist, in so Ern
dergleichen Bestandtheile einzeln
einen Centner und darüber wiegen,
auch Pflugschareneisen; schwarzes
Eisenblech, rohes Stahlblech, rohe
k (unpolirte) Eisen= und Stahlplat-
ten; Anker, so wie Anker= und
Schiffsketten
Weißblech, gefirnißtes Eisenblech,
polirtes Stahlblech, polirte Eisen-
und Stahlplatten, Eisen= und
Stahldraat
Anm. 1. An den Zollgrenzen der Preußi-
schen westlichen Provinzen, deß-
gleichen von Bayern, Württem-
berg, Baden, Kurhessen und Lu-
Fremburg sind die unter Pos. a.
genannten Gegenstände beim Aus-
Lange zollfrei.
on Rohstahl, seewärts von der
Russischen Grenze bis zur Weich-
selmündung einschließlich einge-
bend, wird nur die allgemeine
Eingangsabgabe erhoben.
. Geknoppertes Zaineisen kann in
.
*
—
4
r“ eentfabl, Guß= und raffinirter
1 Centner
1 Centner
1 Centner
1 Centner
Bayern auf der Grenze von Hin-
O Die Eisenzoölle Pos. 6. Lit. a. bio d. gelten einstweilen nur für das Jahr 1846.
nach dem hr
14--Thaler= Fuß nach dem ara
(mit der Eintheilung « wird vergütet
Wea 24½. Gulden-Zuß, vom Centner
in dofe zund seh, beim Brutto-Gewicht:
Eingang. Ausgang.Eingang.Ausgang.
K 1 ##. #1 Pfund.
1153 2 31 .
(12)
215 4 22%% . .
(12)
10 in Fässern u. Kister
6 in Körben.
4 in Ballen.
3 . 5 15 .
4 7