XXVI
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Mro.
Benennung ver Gegenstände.
Maaßstab
der
Verzollung.
Abgabensätze
nach dem
14-Thaler= Fuß
(mit der Eintheilung
des Thalers
in 30stel und 24fteh),
nach dem
beim
Eingang. Aus
½ fl. kr. si.
Eingang.
Iibn G n
Ausgang.
HBe
oder andere Thierhagre, Baum-
wolle, Leinen, einzeln oder ver-
bunden enthalten sind, mit Aus-
schluß der Gold= und Silberstoffe,
so wie der Bänder.
Seife:
a) Grünc, schwarze und andere
Schmierseise
b) Gemeine weiße
) Feine in Täfelchen, Kugeln, Bůch-
sen, Krügen, Töpfen u. s. w..
Spielkarten von jeder Gestalt und
röße, insofern sie in einzelnen Ver-
einsstaaten zum Gebrauche im Lande
eingeführt werden dürfen, und un-
ter Berücksichtigung der besonderen
Stempel= und Kontrolvorschriften
Anmerk. Werden vdergl. zum Durch-
gange angemeldet, so wird die Durch-
gangsabgabe erhoben.
Steine:
a) Bruchsteine und behauene Steine
aller Art, Mühl-, grobe Schleif-
und Westeine, Tufsteine, Traß,
Ziegel= und Backsteine aller Art,
beim Transport zu Wasser, auch
beim Landtransport, wenn die
1 Centner
1Centner
1 Centner
1 Centner
1 Centner
Steine nach einer Ablage zum Ver-
schiffen bestimmt sind 6
5b) Waaren aus Alabaster,
und Speckstein, ferner: unächte)
Steine in Verbindung mit unedlen
Metallen, auch geschliffene ächte
und unächte Steine, Perlen und
Korallen ohne Fassung ...
Anmekkzuaunvh
1. Große Marmorarbeiten (Statuen,
Büsten und vergl.), Flintensteine, feine
Schleis= und Wetzstesne, auch Waaren
1 Schiffslast
. oder
Marmork? ½ Centner.
1 Ceniner
24½= Gulden-zFuß,
kr.
gang.
Für
Tara
wird vergütet
vom Centner
Brumto-Gewicht:
Pfund.
5555 9696
—
45
(8) s«
. . 30 .
#S
10ä1— 30
52½.
(12)
—
0 3z0
"
20 in Kisten.
11 in Ballen.
13 in Kisten.
6 in Ballen.
16 in Kisten.
16 in Fässern u. Kisten.