Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

XXVI 
  
3 
Mro. 
Benennung ver Gegenstände. 
Maaßstab 
der 
Verzollung. 
Abgabensätze 
  
nach dem 
14-Thaler= Fuß 
(mit der Eintheilung 
des Thalers 
in 30stel und 24fteh), 
nach dem 
beim 
Eingang. Aus 
½ fl. kr. si. 
Eingang. 
Iibn G n 
Ausgang. 
HBe 
  
oder andere Thierhagre, Baum- 
wolle, Leinen, einzeln oder ver- 
bunden enthalten sind, mit Aus- 
schluß der Gold= und Silberstoffe, 
so wie der Bänder. 
Seife: 
a) Grünc, schwarze und andere 
Schmierseise 
b) Gemeine weiße 
) Feine in Täfelchen, Kugeln, Bůch- 
sen, Krügen, Töpfen u. s. w.. 
Spielkarten von jeder Gestalt und 
röße, insofern sie in einzelnen Ver- 
einsstaaten zum Gebrauche im Lande 
eingeführt werden dürfen, und un- 
ter Berücksichtigung der besonderen 
Stempel= und Kontrolvorschriften 
Anmerk. Werden vdergl. zum Durch- 
gange angemeldet, so wird die Durch- 
gangsabgabe erhoben. 
Steine: 
a) Bruchsteine und behauene Steine 
aller Art, Mühl-, grobe Schleif- 
und Westeine, Tufsteine, Traß, 
Ziegel= und Backsteine aller Art, 
beim Transport zu Wasser, auch 
beim Landtransport, wenn die 
  
  
1 Centner 
1Centner 
1 Centner 
1 Centner 
1 Centner 
  
Steine nach einer Ablage zum Ver- 
schiffen bestimmt sind 6 
5b) Waaren aus Alabaster, 
und Speckstein, ferner: unächte) 
Steine in Verbindung mit unedlen 
Metallen, auch geschliffene ächte 
und unächte Steine, Perlen und 
Korallen ohne Fassung ... 
Anmekkzuaunvh 
1. Große Marmorarbeiten (Statuen, 
Büsten und vergl.), Flintensteine, feine 
  
Schleis= und Wetzstesne, auch Waaren 
1 Schiffslast 
. oder 
Marmork? ½ Centner. 
1 Ceniner 
24½= Gulden-zFuß, 
kr. 
gang. 
Für 
Tara 
wird vergütet 
vom Centner 
Brumto-Gewicht: 
Pfund. 
  
5555 9696 
— 
45 
(8) s« 
. . 30 . 
#S 
10ä1— 30 
52½. 
(12) 
— 
0 3z0 
  
  
  
  
" 
  
  
  
  
20 in Kisten. 
11 in Ballen. 
13 in Kisten. 
6 in Ballen. 
16 in Kisten. 
16 in Fässern u. Kisten. 
 
	        
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