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Vom Centner
Fischen, Heringe ausgenommen; Salmiak, Spießglanzé (An- —
timonium), Thran . .l() .'.-·)
7)Von9)cemuqc(«l),grauem Curuvttnol () t- ), natuͤr- (6)
lichem Mineralwasser in Flaschen und Krügen (5. m.); ro-
bem Agatstein und großen Marmorarbeiten, als: Statüen,
Büsten, Kaminen 5 171
(4.
8) Von Salz (25.1I.), wenn solches durch die Häfen von Danzig, Memel und über
Pillau eingeführt wird, zum Bedarf der Königlich Polnischen Salzadministration
unter Kontrole der Konizlic Preubischen Salzadministration, von der Preußischen
Last 3J3 Nhthlr.
9) Von Heringen 25. 5 von der Tonne . . l0OSgr. oder 35 kr.
Anmerk. Diese Durchgangsabgabe wird auch von den durch die Odermũndungen ein- und über
Neu--Berun ausgehenden Heringen erhoben.
10) Von Weizen und andern unter Nr. 11. nicht besonders genannten Getreidearten, deß-
gleichen von Hülsenfrüchten, als: Bohnen, Erbsen, Linsen, Wicken, auf der Weichsel
und dem Niemen eingehend und vurch die Häfen von Danzig und Memel, auch vurch
Elbing und Königsberg über Pillau ausgehend, vom Preußischen Scheffel 3 Silbergr.
11) Von Roggen, Gerste und Hafer, auf denselben Strömen ein= und über die vorge-
nannten Häfen ausgehend, vom Preußischen Scheffe.. 2 Silbergr.
II. Abschnitt.
MBi der Durchfuhr durch nachgenannte Theile des Vereinsgebiets oder auf nachgenann-
ten Sraßen wird von den beim Ein= und Ausgange höher belegten Gegenständen an
Durchgings-Abgabe nur erhoben:
A. von Waaren, welche durch die Odermündungen oder links der Oder, oder auf der
Straße über Neu-Berun ein= und links der Oder oder auf der Straße über Neu-
Berun oder durch die Overmündungen wieder ausgehen (mit Ausschluß der Durchfuhr
auf den nachstehend unter B bezeichneten Straßenzügen), vom Cir. 10 Sgr. oder 35 kr.
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