Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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steine von größeren als den gewöhnlichen Dimenstonen (Reg. Blatt v. 1841, S. 548) vurch 
den Verzicht des Berechtigten erloschen ist; so wird dieses nach Maaßgabge des Art. 159 
der revidirten Gewerbe-Orbunng zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 5. März 1845. Schlaper. 
8) Der Departements des Innern und des Kriegswesens. 
Des Ober-Rekrutirungsraths. 
Berichtigung der Repartition der Contingente von der diesjährigen Rekruten-Aushedung. 
Durch ein Versehen des Oberamts Calw, das die Gesammtzahl der im Oberamtsbe- 
zirke befindlichen Militärpflichtigen zu 272 angegeben hatte, während sie in der Wirklichkeit 
nur 270 beträgt, ist eine nochmalige Repartition der dießjährigen Rekruten-Contingente noth- 
wendig geworden, wobei zugleich auf die im Oberamte Heilbronn bis zur Loosziehung ein- 
getretene Veränderung in der von 233 auf 234, im Oberamt Oberndorf von 228 auf 
229 und im Oberamte Riedlingen von 231 auf 232 erhöhten Zahl, ferner auf die im 
Oberamte Waiblingen von 248 auf 247, im Oberamte Weinsberg von 226 auf 225, im 
Oberamte Heidenheim von 270 auf 269 und im Oberamte Ravensburg von 212 auf 211 
verminderte Zahl Rücksicht genommen worden ist. 
Die im Regierungsblatt vom 28. Februar Nro. 8 enthaltene Repartition der Contin- 
gente ist nun dahin abgeändert worden, daß 
Heilbronn statt 62. 63., Weinsberg statt 61. 60., 
Calw statt 73. — 72., und Wiblingen statt 44.— 45. 
Rekruten zu stellen haben. 
Stuttgart den 6. März 1845. Göriz. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Bei ver land= und forstwirthschaftlichen Lehr-Austalt in Hobenheim wird die Stelle 
eines Professors der Forstwissenschaft, mit einem Gehalte von 1000 fl. neben freier Wohnung, 
neu besetzt werden. Dieser Lehrer hat wöchentlich 16 Stunden Vortrag über die forstwissen- 
schaftlichen Fächer zu halten, wobei namentlich auch Unterricht im Planzeichnen gewünscht 
wird. Die Bewerbungen um die fragliche Stelle sind bei der Centralstelle des landwirth- 
schaftlichen Vereins längstens bis zum 1. Upril d. J. vorschriftmäßig einzureichen.
	        
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