Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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Zur  Leitung  von  Interpretations-Uebungen  über  die  katholischen  Briefe  in  zwei
öffentlichen  Stunden  erbietet  sich  Repetent  Dr.  phil.  Schrsder.

Zweiter  Theil  ver  Kirchengeschichte,  fünfmal  wöchentlich  um  8  Uhr,  Prof.  Dr.
v.  Baur.

Erster  Theil  der  christlichen  Glaubenslehre  mit  Einschluß  der  Apologetik
fünf  bis  sechsmal  wöchentlich  um  7  Uhr,  Prof.  I)r.  Landerer.

Zweiter  Theil  der  christlichen  Dogmengeschichte  fünf  bis  sechsmal  in  noch  zu
bestimmenden  Stunden,  Derselbe.

Erster  Theil  der  christlichen  Sittenlehre,  fünfmal  wöchentlich  um  11  Uhr,  Prof.
Dr.  Beck.

Zweiter  Theil  der  praktischen  Glaubenslehre,  zwei  bis  dreimal  wöchentlich  um
5  Uhr,  Derselbe.

Grundsätze  des  protestantischen  Kirchenrechts,  Dienstag  und  Mittwoch  um  4  Uhr,
Prof.  Dr.  v.  Baur.

Homiletische  Entwicklung  evangelischer  Perikopen,  unter  Zugrundlegung
einer  Auswahl  aus  den  beiden  Jahrgängen  der  vaterländischen  Kirche,  viermal  wöchentlich
um  3  Uhr,  Prof.  Dr.  v.  Schmid.

Leitung  der  bomiletischen  und  katechetischen  Uebungen  in  der  evangelischen
Predigeranstalt,  Derselbe.

Pädagogik  und  Volksschulkunde  zwei  bis  dreimal  in  der  Woche  öffentlich,  Helfer
  Palmer.

b)  Katholisch-theologische  Falultät.

Alttestamentliche  Einleitung,  am  Montag,  Dienstag,  Mittwoch  und  Freitag  von
8—9  Uhr,  Prof.  Ior.  Welte.

Neutestamentliche  Hermeneutik,  am  Montag,  Dienstag,  Mittwoch  und  Freitag
von  10—11  Uhr,  Prof.  Schimele.

Erklärung  der  kleinen  Propheten  (Fortsetzung)  am  Montag,  Mittwoch  und  Freitag
  von  2—3,  am  Samstag  von  8—9  Uhr,  Prof.  Dr.  Welte.

Zweite  Hälfte  der  spnoptischen  Erklärung  der  vier  Evangelien  wöschentlich
fünfmal  um  3  Uhr,  Prof.  Gehringer.

Erklärung  der  Pastoralbriefe  am  Montag,  Dienstag,  Mittwoch  und  Freitag  von
11—12  Uhr,  Prof.  Schimele.