Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

Regierungs-Blatt 
für das 
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königreich Württemberg. 
  
Samstag den 10. Januar 1846. 
— — 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Bewilligung zur Annahme fremder Orden. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, den Uebertritt ver Reserendäre zweiter Elasse von 
den Gerichtshöfen zu den Oberamtsgerichten betreffend. . Auszeichnung mehrerer Handjäger betreffend. — Be- 
kanntmachung, betreffend den Besuch der Landes-Universität. Verfügung, betreffend die Abstellung des 
Anbring-Gebühren-Bezugo der Umgelds-Commissäre. 
Dleust- Erledigung. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A. Bewilligung zur Annahme fremder Orden. 
Seine Königliche Majestät haben durch böchste Entschließung vom 3. d. M. dem 
Minister der auswärtigen Angelegenheiten, General-Lieutenant Grafen v. Beroldingen, 
vie nachgesuchte Erlaubniß zu ertheilen geruht, den von den Fürsten v. Hohenzollern-Hechin- 
gen und Hohenzollern-Sigmaringen Durchlauchten ihm verliehenen Hohenzollern'schen Haus- 
Orden erster Klasse anzunehmen und zu tragen. 
Ferner haben Höchstdieselben durch böchste Entschließung vom 5. d. M. dem Kam- 
merherrn und Rittmeister außer Dienst, Freiherrn Herrmann v. Reischach, die Erlapbniß
	        
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