Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

209 
X 21. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Dienstag den 28. April 1846. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keinc. 
Versügungen der Departemente. Statut der Irrenpfleg-Anstalt Zwiefalten. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departementé. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Statut der Irren-Pfleganstalt Zwiefalten. 
Nachdem Seine Königliche Maiestät durch böchste Entschließung vom 15. d. M. 
dem nachstebenden, für die Irren-Mfleganstalt Zwiefalten auf den Grund der bestehenden 
Bestimmungen bearbeiteten Statut die gnädigste Genehmigung ertheilt haben; so wird dasselbe, 
unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 10 Juli 180 (Reg. Blatt S. 478), hiemit 
zur Kenntnißnahme und Nachachtung veröffentlicht. 
I. Zweck und Bestimmung der Anstalt. 
S. 1. 
Die Irren-Pfleganstalt hat vie Aufgabe, Geisteskranken, veren Zustand als wahrschein-
	        
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