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die bei der Regierung des Schwarzwaldkreises erledigte Kanzlei-Assistentenstelle dem
Oberamts-Aktuar Roller in Ludwigsburg, und
die erledigte evangelische Pfarrei Feldrennach, Dekanats Neuenbürg, dem Pfarrer Stahl,
von Wippingen, Dekanats Blaubeuren, gnädigst übertragen.
Seine Königliche Masestät haben vermöge böchster Entschließung vom 8.
d. M. die Referendäre erster Klasse, Bucheler, von Geislingen, und Wallenstei-
mer, von Buchau, in die Zahl der Rechts-Consulenten aufzunehmen geruht. Der Erste
hat Göppingen, der Zweite Buchau zu seinem Wohnsttze gewäblt.
Vermäöge höchsten Dekrets vom 9. d. M. haben Höchstdieselben auf die bei dem
K. Ober-Tribunal erledigte Assessorsstelle und die damit verbundene Stelle eines Pupillen-
raths ven Ober-Justizrath Kübel in Ulm, und
auf die bei dem K. Ober-Tribunal weiter in Erledigung gekommene Assessorsstelle den
Ober-Justizrath Krauß, von Ulm, gnädigst zu versetzen geruht.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a) Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung der Grundbestimmungen der württem-
bergischen Sparkasse.
Die Vorsteher der württembergischen Sparkasse baben in Berücksichtigung des gegen-
wärtigen Vermögensstands derselben, und in der Abstcht, die Vortheile der Einleger zu er-
höhen, beschlossen, daß, wenn der Zins aus den ordentlichen Einlagen nicht erhoben wird,
derselbe zum Capital geschlagen und schon vom dreizehenten Monate an wieder verzinst
werde, während dieses nach der bisherigen Bestimmung erst vom Ablauf des dritten Jahres
geschehen ist. Nachdem nun dieser den §. 8 ver Grundbestimmungen der Sparkasse vom
17. September 1831 abändernde Beschluß die höchsie Genehmigung Seiner Majestät
des Königs erhalten hat, so wird derselbe hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 7. Januar 1846.
Schlaper.