Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

M  36.  437

Nr.  4561II.

Bekanntmachung,  die  Bahnordnung  für  die  Nebeneisenbahnen  Bayerns  betreffend.
fl.  Staatsministerium  des  Königlichen  Hauses  und  des  Aeußern.

Auf  die  am  20.  ds.  Mts.  zur  Eröffnung  gelangende  Lokalbahn  von  Kirchenlamitz
nach  Weißenstadt  mit  Flügelbahn  zum  südwestlichen  Ende  von  Weißenstadt  finden  die
Bestimmungen  der  Bahnordnung  für  die  Nebeneisenbahnen  Bayerns  (Bekanntmachungen
vom  10.  Dezember  1892,  22.  Mai  1897  und  14.  Juni  1898  —  Gesetz=  und  Verordnungsblatt
  1892  S.  912  ff.,  1897  S.  209  f.  und  1898  S.  327  f.)  Anwendung.

München,  den  16.  Juli  1899.

Dr.  Frhr.  v.  Crailsheim.

 

Nr.  13487.

Bekanntmachung,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.
fl.  Staatsministerium  des  Innern.

Durch  die  im  Einvernehmen  mit  den  k.  Staatsministerien  der  Justiz  und  der  Finanzen
ergangene  Entschließung  von  heute  wurde  der  Aktiengesellschaft  Haus  für  Handel  und
Gewerbe  in  München  die  Genehmigung  zur  Ausgabe  3%  iger  Schuldverschreibungen  auf
den  Inhaber  im  Gesammtbetrage  von  1300000  (eine  Million  dreihunderttansend  Mark),
welche  auf  dem  Anwesen  der  Gesellschaft  Hs.-Nr.  8  am  Maogximiliansplatze  dahier  an  erster
Stelle  hypothekarisch  versichert  und  vom  1.  Jannar  1910  ab  bis  längstens  31.  Dezember  1950
durch  Ausloosung  oder  freihändigen  Ankauf  rückzahlbar  sind,  ertheilt.

München,  den  18.  Juli  1899.
Frhr.  v.  Feilitzsch.

Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur  pold,  des  Königreichs  Bayern  Verweser,

Annahme  fremder  Dekorationen.  haben  Sich  unter'n  10.  Juli  1899  allergnädigst
  bewogen  gefunden,  dem  k.  Schloßwarte
  Nepomuk  Kamberger  in  Regensburg
für  die  ihm  von  Seiner  Majestät  dem
Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luit=  Deutschen  Kaiser  und  König  ven  preußen

 

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Rönigs.