Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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die evangelische Pfarrei Aurich, Dekanats Vaihingen, dem Pfarrverweser Kerner in 
Spiegelberg, Dekanats Backnang, 
die Stelle des Thierarztes und Lehrers cer Thierheilkunde an der land= und forstwirth- 
schaftlichen Anstalt in Hohenheim dem praktischen Thierarzt Dr. Rueff zu Stuttgart, und 
die bei dem Ministerium des Innern erledigte Kanzlei-Asststentenstelle dem Oberamts- 
Aktuar Kohler in Ludwigsburg gnädigst übertragen, wie auch 
den Kassier und Straßenbau-Rechner bei dem Ministerium des Innern, Kanzleirath 
Lerch, unter Bezeugung Höchst-Ihrer Zufriedenheit mit seinen vieljährigen treuen und eifri- 
gen Diensten, seinem Ansuchen gemäß, wegen vorgerückten Alters, in den Ruhestand gnä- 
digst versetzt. « 
Ferner haben Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 18. 
d. M. den Ober-Lieutenant Freiherrn v. Sturmfeder zu Höchst-Ihrem Kammerherrn 
gnädigst zu ernennen, 
vermöge höchsten Dekrets von demselben Tage auf die erledigte Oberamtsrichtersstelle in 
Backnang den Oberamtsrichter Hoß in Nagold, seinem Ansuchen gemäß, zu versetzen, 
die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamts-Gerichte Weinsberg dem Referendär erster 
Klasse, Heim, von Waldvdorf, Oberamts Tübingen, und 
die erledigte Stelle eines rechnungsverständigen Kanzlei-Assistenten bei dem Gerichtshof 
in Ulm dem auf sein Ansuchen entlassenen Kanzlei-Assistenten Denzel zu übertragen geruht. 
Die von den Grasen v. Degenfeld-Schomberg dem von Friedrichshafen gebürtigen 
Priester Friedrich Laib, derzeit Pfarrverweser in Eybach, auf die erledigte Marrei Rechberg- 
hausen ertheilte Präsentation erhielt unter dem 12. d. M. die landesherrliche Bestätigung. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten. 
Des Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
Bekanntmachung, betreffend die dem Major, Freiherrn v. Linden ertheilte Erlaubniß zur 
« Annahme der Grafenwürde. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 8. d. M. 
dem Major, Freiherrn v. Linden zu Ludwigsburg die nachgesuchte Erlaubniß Zgnädigst zu 
ertheilen geruht, die ihm von Seiner Heiligkeit dem Papste Gregor XVI. unter Vererbung 
je auf den ältesten Sohn verliehene Grafenwürde anzunehmen. 
Stuttgart den 20. Juni 1846. Beroldingen.
	        
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