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32.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Wü ritemberg.
Donnerstag den 25. Juni 1846.
Inb
alt.
Königliche Dekrete. K. Verordnung, detrefsend die Form der Eingaben an die Staatsbehörden. — Erlaub-=nib
zur Annahme eines fremden Orvens. Dienst-Nachrichten.
Verfügungen der Departementse. Bekanntmachung, betreffend die dem Major, Freiherrn v. Linden ertheilte
Erhautiß zur Annahme der Grafenwürde. — Berfügung, betreffend die Brandschadens-Umlage für das Etatsjahr
1846 —47. Bekanntmachung, betreffend den Besuch der Landes-Universität. — Bekanntmachung, betreffend
die Verleihung der Rechte einer moralischen Person an die Aktiengesellschaft für Dampf= und Ruder-Schifffabrt
auf der Donau. — Bekanntmachung, betreffend die Verleibung eines Erfindungopatents an den
Sattler Friese in Stuttgart auf Verbesserungen in dem Bau der Reitsättel. — Bekanntmachung, betreffend
eine Veränderung in der Classeneintheilung der Gemeinde Oberkochen, Oberamts Aalen. — Bekanntmachung,
betreffend das Ergebniß einer ersten Staatsprüfung im Baufache. — Bekanntmachung, betreffend die Ernennung
des K. K. Oeftreichischen Artillerie-Oberstlieutenants Schuknecht zum Artillerie-Ausrüstungs-Direktor
bei der Bundesfestung Ulm. — Bekanntmachung des Ergebnisses einer zweiten höheren Finanz-Dienstprüfung.
— Verfügung, betreffend vie Angabe der auf den Inhaber lautenden Schulvscheine der Stadt Stuttgart zur
Capitalsteuer.
Dienst-Erledigungen.
1. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Königliche Verordnung,
betreffend die Form der Eingaben an die Staats-Behörden.
lheilm,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Um in Ansehung der Form der an Unsere Staatsbehörden zu richtenden Eingaben
von Privaten (im Gegensatze von amtlichen Berichten und Vorträgen, vergl. K. Verordnung
vom 24. December 1816, Reg. Blatt S. 407) eine Gleichförmigkeit herbeizuführen, verordnen
Wir, unter theilweiser Abänderung der K. Verordnung vom 7. Januar 1806 (Reg.
Blatt S. 5), nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths, wie folgt: