Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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Verwandlung nebst den dazu etwa anzuordnenden Maaßregeln der Ober-Kirchenbehörde 
gegenüber von dem künftigen Geistlichen vorbehalten wird, haben sich binnen vier Wochen 
bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
3) Die Bewerber um die bei dem Ministerium des Innern erledigte Ober- 
Revisorsstelle mit dem Normalgehalte von 1000 fl. werden aufgefordert, sich binnen vierzehen 
Tagen bei dem gedachten Minifterium vorschriftmäßig zu melden. 
4) Die Bewerber um die Stelle eines Hauptlehrers an der vierten Classe ver untern 
Abtheilung der Realanstalt zu Stuttgart, mit welcher ein Gehalt von 900 fl. verbunden 
ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden.
	        
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