Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

334 
KS. 12. 
Jeder Preisbewerber, sey es nun um vie Nennpreise oder um die landwirthschaftlichen 
Preise, hat sich bei Verlust seiner Ansprüche am Tage des Festes spätestens Vormütags neun 
Ubr mit seinen Tpieren auf der für die betreffende Thiergattung angewiesenen Stelle 
einzufinden. 
8. 13. 
Die Vertheilung der Preise nimmt Vormittags 11 Uhr ihren Anfang. 
8. 14. 
Alle diejenigen Landwirthe, welche, ohne auf einen der oben bestimmten Preise Anspruch 
zu machen, irgend etwas Auögezeichnetes an Pferden, Rindvieh oder andern Hausthieren 
aufzuweisen vermegen, werden eingeladen, durch die Ausstellung vesselben zu Beförderung der 
gemeinnützigen Zwecke des Festes mitzuwirken. 
8. 15. 
Zur Ausstellung landwirthschaftlicher Produkte, welche ihrer Seltenheit oder Vollkommen- 
heit wegen der besonderen Aufmerksamkeit des vaterländischen Publikums würdig sind, werden 
besondere Buden aufgeschlagen werden. 
8. 16. 
Auch die Exfinder, Verfertiger oder Besitzer ausgezeichneter Fabrikate, Werkzeuge, Ma- 
schinen 2c. werden eingeladen, dieselben auf diesem Wege dem Publikum zur anschaulichen 
Kenntniß zu bringen. 
K. 17. 
Den Schaulustigen bleibt nicht allein der äußere Umkreis der Rennbahn, sondern auch 
die Rennbahn selbst, letztere jedoch nur bis zu Anfang der Preisevertheilung geöffnet. 
Für diejenigen Zuschauer, welche sich der unter polizeilicher Aufsicht aufgeschlagenen 
Schaugerüste nicht bedienen wollen, wird ein hinreichender Theil des Umkreises angewiesen. 
Dagegen ist das Eindringen unter die Schaugerüste, so wie der Eintritt in die inneren, zur 
Ausstellung der verschiedenen Thiergattungen bestimmten Räume zu Verhütung jeden Unfalls 
verboten. 
S. 18. 
In gleicher Absicht ist der Zutritt zu dem Schauplatze nur Fußgängern, mit gänzlichem
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.